Altpapierabfuhr in Korschenbroich Papierbündel: Arbeitsschutz-Regeln stellen Abfuhr infrage

Korschenbroich · Wieso ist in Korschenbroich erlaubt, was seit Januar in Mönchengladbach untersagt ist? Das Entsorgungsunternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten vorzunehmen. Doch die Ergebnisse scheinen unterschiedlich zu sein.

 Neben der Leerung der blauen Tonne werden in Korschenbroich auch Papierbündel  und Kartons mitgenommen (Symbolbild).

Neben der Leerung der blauen Tonne werden in Korschenbroich auch Papierbündel und Kartons mitgenommen (Symbolbild).

Foto: DLB

Am heutigen Donnerstag wird erstmals im Jahr 2019 im Korschenbroicher Stadtgebiet das Altpapier eingesammelt. Um die Anlieferung an der Deponie etwas zu entzerren, hatte sich der erste Abfuhrtermin des Jahres etwas nach hinten verschoben. Die Stadt teilte dies deswegen nochmals gesondert mit  - und wies bei der Gelegenheit auch darauf hin, dass „neben der blauen Tonne auch weiterhin selbstverständlich Papier und Kartonagen handlich gebündelt zur Abholung bereitgestellt werden können“.

Dieser Satz kann eine gewisse Verwunderung auslösen. Denn in Mönchengladbach werden seit Beginn des Jahres Papierbündel und Kartons nicht mehr mitgenommen – aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen. Bereits im Sommer 2017 hatte die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr gefordert, dass ab dem 1. Januar 2019 in Mönchengladbach neben der regelmäßigen Leerung von Ringtonnen auch die manuelle Handhabung von Papierbündeln untersagt wird.

Nun stellt sich die Frage, warum etwas in der einen Stadt selbstverständlich möglich ist, was nur ein paar Kilometer weiter verboten ist. „Die Abfuhr von Papierbündeln ist ein fester Bestandteil des Vertrages mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen. In der städtischen Ausschreibung ist die Papierbündel-Abfuhr als Leistungsbeschreibung aufgeführt“, teilt die Stadt Korschenbroich hierzu mit. Mit der Entsorgung des Abfalls betraut ist das Unternehmen Schönmackers, das insgesamt mehr als 40 Kommunen und Gemeinden betreut. Doch kann es von Stadt zu Stadt andere Bestimmungen geben?

„Uns liegen nicht automatisch und flächendeckend Informationen zu den verschiedenen Sammelsystemen der Mitgliedsbetriebe vor“, teilt die BG Verkehr mit. Es gibt aber klare Regelungen: „Die erforderlichen Bück- und Hebevorgänge bei dieser Arbeit führen zu einer Belastung des Bewegungsapparates, die heute durch modernere Sammelsysteme, den Rolltonnen, vermieden werden kann. Je nach Anzahl der Vorgänge pro Arbeitsschicht, Bündelgewicht und weiteren Parametern widerspricht diese Art der Bewegung von Gewichten der „Lastenhandhabungsverordnung“. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorgänge für seine Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu bewerten.“

Beim Unternehmen Schönmackers verhindert diese Beurteilung das Mitnehmen der Papierbündel nicht. „Für uns haben sich keine Veränderungen ergeben, wir werden die Bündel definitiv weiter mitnehmen“, teilt das Unternehmen mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort