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Korschenbroich Klage gegen die Asia-Therme abgewiesen

Korschenbroich · Eine 49-Jährige wollte 5000 Euro Schmerzensgeld für einen Sturz im Kleinenbroicher Dampfbad.

 In dieser Therme war die Frau zu Sturz gekommen.

In dieser Therme war die Frau zu Sturz gekommen.

Foto: Wiedner

Die Klage einer 49-jährigen Frau, die wegen zu viel Nebels beim Dampfbaden in der Kleinenbroicher Asia Therme stürzte, sich zwei Brustwirbel anbrach, eine Schulter prellte und über Wochen arbeitsunfähig war, ist gestern Morgen vor dem Düsseldorfer Landgericht abgewiesen worden. Die Frau hatte auf 5000 Euro Schmerzensgeld geklagt. "Die Therme hat nichts falsch gemacht. Die Frau hat den Schlauch nicht ordentlich bedient und damit herumgespielt. Das hat sie auch selber gesagt", erklärt Elisabeth Stöver, die Pressedezernentin des Düsseldorfer Landgerichts. Die Frau habe mit dem Schlauch ihren Platz abgespritzt und damit zu viel Nebel erzeugt. Damit habe sie den Nebel, in dem sie stürzte, selbst erzeugt. "Die Therme hat ihre Verkehrssicherheitspflicht nicht verletzt", sagt Elisabeth Stöver.

Schon beim ersten Prozesstermin vor dem Düsseldorfer Landgericht ließ der Richter durchblicken, dass die Klage der 49-Jährigen kaum Aussichten auf Erfolg habe. Damals gab die Klägerin an, das erste Mal im Dampfbad der Therme gewesen zu sein und mit einem Schlauch das Interieur ausgiebig abgespritzt zu haben. Dadurch seien dichte Dampfschwaden entstanden. Die 49-Jährige habe "die Hand vor den Augen nicht mehr gesehen". In diesem Nebel tastete sie sich zum Ausgang vor und übersah zwei Stufen. Auf diese stürzte sie dann und zog sich die Verletzungen zu. Die Klägerin sah die Schuld bei der Therme, da es keinen Handlauf gegeben hätte. Ob die Minitreppe beleuchtet war, daran erinnerte sich die Klägerin nicht. Die Therme konnte beim ersten Prozesstermin Anfang Oktober den Richter am Düsseldorfer Landgericht von der Beleuchtung überzeugen. Für den Richter war damals nicht ersichtlich, dass die Asia Therme gegen Vorschriften verstoßen habe.

Gestern wurde die Klage abgewiesen. Das hatte der Betreiber der Therme nicht anders erwartet. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte er nach dem ersten Prozesstermin, dass für ihn keine Schuld der Therme erkennbar sei. Das Landgericht Düsseldorf gab ihm gestern Recht. Die 49-jährige Pädagogin, die nach ihrem Sturz sechs Monate lang ein Stützkorsett zur Ausheilung ihrer Verletzungen tragen musste, erhält damit keinen Schadensersatz von der Asia-Therme.

(NGZ)
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