Kleinenbroich Häuserstreit geht vor Gericht

Kleinenbroich · Im Streit um den Bau zweier viergeschossiger Wohnhäuser in Kleinenbroich ist ein Kompromiss in weite Ferne gerückt. Der Investor hält an seinen Plänen fest. Anwohner ziehen ihre Klage gegen die Baugenehmigung durch.

 Das Baugebiet an der Nikolausstraße/Martinshütte: Ein Investor will hier zwei viergeschossige Häuser bauen. Ein Vermittlungstermin brachte kein Ergebnis.

Das Baugebiet an der Nikolausstraße/Martinshütte: Ein Investor will hier zwei viergeschossige Häuser bauen. Ein Vermittlungstermin brachte kein Ergebnis.

Foto: Detlef Ilgner

Hans Scharré hat viel protestiert in den vergangenen Monaten. Er und weitere Anwohner wollten den Bau zweier Häuser viergeschossiger Häuser an der Nikolausstraße in Kleinenbroich verhindern. Nun ist klar: Der letzte Vermittlungstermin mit dem Bauherr im Büro von Bürgermeister Heinz Josef Dick im vergangenen September blieb erfolglos. Jetzt sehen sich Anwohner und Stadt vor Gericht wieder. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf muss nun klären, ob die Baugenehmigung durch die Stadt an den Investor aus dem Münsterland rechtens war. Zwei Anwohner hatten dagegen geklagt.

"Sind sehr enttäuscht"

Im September hatte der Bauherr der Stadt mitgeteilt, seine Pläne für den Bau in Kleinenbroich noch einmal überdenken zu wollen. Nun erklärte Bürgermeister Dick, der Investor wolle doch an seinen Plänen für die Nikolausstraße festhalten. Ein Kompromiss ist somit in weite Ferne gerückt. "Wir haben versucht, zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Nun kann nur das Gericht entscheiden, wie weiter zu verfahren ist", sagte Dick gestern.

"Wir sind darüber alle sehr enttäuscht", sagte Hans Scharré gestern der RP. Er ist einer von zwei Anwohnern, die im Juni Klage eingereicht hatten gegen das Projekt. Außerdem haben sich 80 Bürger in einer Unterschriftenliste gegen den Bau der Wohnhäuser ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob die Baugenehmigung durch Stadtverwaltung rechtmäßig erteilt wurde. Davon ist Dick weiter überzeugt: "Es ist nach wie vor natürlich richtig, dass wir die Genehmigung erteilt haben. Denn es handelt sich um einen unbeplanten Innenbereich der Stadt, so dass Paragraf 34 Baugesetzbuch Anwendung findet. Das heißt: Ausschlaggebend ist, wie sich das neue Objekt in das Umfeld einfügt, und ob es vergleichbare Bauten in der direkten Umgebung gibt."

Die Stadt hat da keine Bedenken, die Anwohner fürchten hingegen, dass ihre Häuser und Grundstücke bei der höheren Bebauung um bis zu 30 Prozent ihres Wertes verlieren. "Zwei viergeschossige Häuser mit 22 Wohneinheiten passen nicht in die dörfliche Umgebung", findet Scharré. Womöglich wird sich das Gericht die Situation vor Ort anschauen. Wann das Gericht sein Urteil fällt, ist noch unklar.

Die Bürger sind zudem empört, nicht früher informiert worden zu sein. Scharré erfuhr erst von dem Vorhaben, als die Baugenehmigung bereits ausgesprochen war. Da es im gültigen Bebauungsplan zur Höhe keine Festlegungen gegeben habe, sei die Entscheidung im Ermessen der Stadtverwaltung gewesen, hält die Stadt dagegen.

(RP)
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