Korschenbroich Großvater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Korschenbroich · Mit 15 Monaten Haft auf Bewährung ist am Neusser Amtsgericht der Prozess um einen Fall von sexuellem Missbrauch zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 75 Jahre alten Mann aus Korschenbroich, weil der sich an seiner Enkelin sexuell vergangen jhaben soll. Der Prozess hatte das Amtsgericht acht Verhandlungstage lang beschäftigt.

Bis zuletzt bestritt der Großvater des Mädchens vehement, seine Enkelin missbraucht zu haben. Die heute 13-Jährige blieb vor Gericht bei ihrer Darstellung, die sie zuvor auch Personen aus ihrem Umfeld berichtet hatte. "Jahrelang hat sie die Vorkommnisse für sich behalten, weil sie die Familie nicht zerstören wollte", sagte Richter Heiner Cöllen, "dann allerdings hat sie sich Lehrern an der Schule und auch Freunden offenbart." Die Lehrer schalteten sofort die Polizei und auch das Kreisjugendamt ein. Vor Gericht wurden sie als Zeugen befragt. "Das Mädchen hat geweint, als sie von dem Übergriff durch ihren Opa berichtet hat", sagten die Zeugen übereinstimmend aus. Der Großvater soll gemeinsam mit dem Mädchen im Garten seines Hauses in einem Wasserzuber gesessen und gebadet haben. Bei dieser Gelegenheit soll er die damals Zehnjährige sexuell missbraucht haben. "Wir sehen diesen Vorfall als erwiesen an", betonte Richter Cöllen. "Es gibt keinen Grund, um daran zu zweifeln," fügte der Richter noch hinzu.

Kopfschüttelnd nahmen der Rentner und seine Frau die Urteilsbegründung zur Kenntnis. Die Enkelin, die als Nebenklägerin bei der Hauptverhandlung anwesend war, wirkte erleichtert. Die Familie ist mittlerweile zerbrochen, wie beim Prozess offenkundig wurde. Der Vater des Mädchens verfolgte den Prozess auf der Seite des Angeklagten, Mutter und Schwestern dagegen hielten zu der 13-Jährigen.

Der Opa des Mädchens hat die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. In diesem Fall ist die nächste Instanz am Landgericht Düsseldorf zuständig. Neben 15 Monaten Haft auf Bewährung verhängte das Neusser Amtsgericht gegen ihn als Bewährungsauflage auch noch die Zahlung von 7000 Euro Geldbuße.

(NGZ)
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