Korschenbroich Geschäft darf nicht Wohnung werden

Korschenbroich · Seit Januar ist der Salon Manns geschlossen. Die Inhaberin Magdalena Nöken will das Ladenlokal in eine altengerechte Wohnung umbauen lassen. Der Grund: Ihr Mann ist pflegebedürftig. Aber der gültige Bebauungsplan lässt das nicht zu.

 Nur noch die weiß gestrichenen Schaufensterscheiben erinnern an das Traditionsgeschäft "Salon Manns" an der Steinstraße: Oliver Nöken will mit einem Wohnungsumbau für die Eltern auch die Fassade an das Nachbarhaus angleichen.

Nur noch die weiß gestrichenen Schaufensterscheiben erinnern an das Traditionsgeschäft "Salon Manns" an der Steinstraße: Oliver Nöken will mit einem Wohnungsumbau für die Eltern auch die Fassade an das Nachbarhaus angleichen.

Foto: D. Ilgner

Magdalena Nöken (70) versteht die Welt nicht mehr. Sie darf ihr eigenes Haus im Erdgeschoss nicht barrierefrei ausbauen. Dabei wäre es so dringend. Doch der gültige Bebauungsplan aus dem Jahre 1976 spricht dagegen. Er sieht ebenerdig nur Einzelhandel und Gewerbe als Nutzung der bisherigen Geschäftsräume vor. "Das ist doch nicht zu fassen", sagt die Korschenbroicherin. Verzweifelt zeigt sie auf ihr Elternhaus an der Steinstraße 10. Das alte Fachwerkhaus von 1908 wurde von ihren Großeltern Magdalena und Herrmann Manns gekauft und von ihrem Vater Peter später immer wieder um-, an- und ausgebaut.

Die Friseurmeisterin hat im Januar nach 54 Berufsjahren ihren Salon an der Steinstraße aufgegeben. Jetzt will sie mit ihrem Mann Peter (76) von der ersten Etage ins Erdgeschoss umziehen. "Mein Mann ist pflegebedürftig und kann keine Treppen mehr steigen. Im Erdgeschoss könnte er wunderbar leben und sich noch an vielen alltäglichen Dingen erfreuen", sagt Magdalena Nöken. Sie hat die Hoffnung auf eine positive Entscheidung noch nicht aufgegeben: "Es muss uns doch möglich sein, unser Eigentum altersgerecht weiter zu nutzen, ohne dass wir irgendwann gezwungen sind, in ein Altersheim ziehen zu müssen."

Es war von ihr und ihren beiden Söhnen Robert (36) und Oliver (40) so gut durchdacht: Während der ältere Sohn mit seiner Familie bereits im Nachbarhaus Nr. 10a lebt, wollte ihr jüngerer Sohn mit Ehefrau Verena das frühere Ladenlokal für die Eltern behindertengerecht ausbauen, um dann ihre jetzige Wohnung zu übernehmen. "Wir sind nur noch ratlos", gibt der 36-Jährige offen zu. Er befasst sich seit Januar mit dem Baurecht. Auch er hofft, dass es letztlich doch noch zu einer Bebauungsplanänderung kommt.

 Suchen nach einer Lösung: Robert und Magdalene Nöken.

Suchen nach einer Lösung: Robert und Magdalene Nöken.

Foto: R. Wiedner-Runo

Und die ist für das Vorhaben der Nökens zwingend erforderlich. "Mir sind hier als Stadt Korschenbroich bedauerlicherweise die Hände gebunden", erklärt der Technische Beigeordnete Georg Onkelbach auf Anfrage der Redaktion. Auch wenn der Plan aus dem Jahre 1976 datiert ist, habe er nichts an Gültigkeit verloren. Eine Ausnahmeregelung kann die Stadtverwaltung auch nicht erteilen, sie wird zugunsten des Einzelhandels in dem Bebauungsplan ausdrücklich ausgeschlossen. "Der Charakter des Korschenbroicher Ortskerns soll auf diese Weise dauerhaft gesichert werden", erklärt der Beigeordnete.

Für Onkelbach steht fest: "Wir als Stadt können hier gar nichts machen. In diesem Fall ist die Politik gefragt." Denn nur der Stadtrat entscheidet über die Änderung eines Bebaungsplanes. Gehört wird dazu auch der City-Ring als Vertreter-Organ der Einzelhändler. Bedenken und Anregungen muss der Stadtrat dann abwägen.

Ihren Antrag, den Bebauungsplan zu ändern, hat Magdalena Nöken aus lauter Verunsicherung wieder zurückgezogen. Jetzt will sie einen neuen Versuch starten. Sie kommt der Politik entgegen: "Ich mache meinen alten Laden wieder auf, allerdings auf 45 Quadratermeter eingedampft. Im hinteren Bereich bleibt dann noch Platz für meinen Mann und mich zum Wohnen."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort