Korschenbroich Frau erkennt ihr gestohlenes Fahrrad wieder

Korschenbroich · Am Nachmittag des vergangenen Sonntags hat eine 39-jährige Korschenbroicherin auf dem Parkplatz eines Discounters am Matthias-Hoeren-Platz ihr Fahrrad wiedererkannt. Anzeige bei der Polizei hatte die Eigentümerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt. Der 33-jährige Mann aus Korschenbroich, der mit dem auffälligen Damenrad unterwegs war, gab der Polizei gegenüber an, den Drahtesel auf dem Sperrmüll entdeckt zu haben. Ob diese Aussage der Wahrheit entspricht, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Da die Eigentumsverhältnisse sich vor Ort nicht klären ließen, stellten die Beamten das Rad sicher, bis die Eigentumsfrage geklärt ist.

Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sichergehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuellen Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit, anhand eines codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.

Auf den Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss kann man sein Fahrrad während der normalen Bürodienstzeiten codieren lassen. Dazu werden außer dem Fahrrad ein Eigentumsnachweis (etwa die Rechnung) und ein Personalausweis benötigt. Weitere Informationen und vorgeplante Codiertermine gibt es im Internet unter rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/fahrrad-codier-termine-im-rhein-kreis-neuss

(NGZ)
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