Korschenbroicher Bürgerinitiative mahnt Verfahren an Flughafenerweiterung wird trotz Corona-Krise vorangetrieben

Korschenbroich/Düsseldorf · Der Düsseldorfer Flughafen soll größer werden. Mitten in der Kontaktsperre hat daher in Korschenbroich und anderen Städten die Offenlage der Pläne begonnen. Zum Unmut der „Bürger gegen Abgase und Fluglärm“.

 In Zeiten von Corona wird der Flughafen Düsseldorf vor allem als Parkplatz gebraucht. Auf die Erweiterungspläne habe das jedoch laut Flughafen keine Auswirkungen.

In Zeiten von Corona wird der Flughafen Düsseldorf vor allem als Parkplatz gebraucht. Auf die Erweiterungspläne habe das jedoch laut Flughafen keine Auswirkungen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Steffen Eckart ist allgemein nicht besonders gut auf den Flughafen Düsseldorf zu sprechen. Als Vorsitzender der „Bürger gegen Abgase und Fluglärm in Korschenbroich“ ist das auch so etwas wie seine Kernaufgabe. In diesen Tagen fällt ihm seine Rolle jedoch besonders leicht. Am Montag, mitten in der Corona-Krise, begann die Offenlage für den Flughafen-Ausbau. Für Eckart ein ziemlicher Skandal.

„Wir haben keine Chance, die Bürger wirklich zu beteiligen“, sagt Eckart. Er vermutet, dass die Corona-Krise genutzt werden soll, um den Ausbau möglichst geräuschlos durchzusetzen. Gerade werde es schwer, mehr Menschen als den harten Kern der Bürgerinitiative auf das Thema aufmerksam zu machen. Bei der Stadt hat Eckart zwei Veranstaltungen beantragt. Einen Infostand (genehmigt) und eine Versammlung in einer städtischen Räumlichkeit (nicht genehmigt). „Da Zusammenkünfte in Vereinen nach der Coronaschutzverordnung aktuell nicht zulässig sind“, wie die Stadt mitteilt. Ein Argument, dass Eckart nachvollziehen kann. Ihm aber auch zeigt, dass eine Offenlage derzeit einfach nicht vernünftig durchführbar sei. Auch auf den Infostand verzichte er daher. „Das eine macht ohne das andere keinen Sinn“, sagt Eckart.

Bereits 2015 hatte der Flughafen Düsseldorf eine Kapazitätserweiterung beantragt. Dabei geht es zum einen darum, mehr Flugbewegungen in Stunden mit hoher Anfrage zuzulassen. Zum anderen auch darum, die Start- und Landebahnen flexibler zu nutzen. Neu eingebrachte Unterlagen erfordern nach einer bereits durchgeführten ersten eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung.  Wie genau die Planungen aussehen, können interessierte Korschenbroicher seit Montag im Rathaus Don-Bosco-Straße sehen. Dort sind laut Stadt die erforderlichen Hygienevorkehrungen getroffen worden. Zur Einsichtnahme sei eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Auch bestehe für die Besucher eine Maskenpflicht. „Der Zeitpunkt der Offenlage ist sicher nicht optimal, allerdings erscheint sie unter den genannten Vorkehrungen durchführbar zu sein“, teilt die Stadt mit.

Ähnlich äußert sich das verfahrensführende NRW-Verkehrsministerium auf Anfrage. Deren Empfehlungen decken sich mit den Maßnahmen, die auch in Korschenbroich getroffen wurden. Eine Verschiebung des Verfahrens sei für das Ministerium nicht denkbar. „Planfeststellungen für die Erweiterung von Flughäfen sind in der Regel langwierig und erfordern eine umfangreiche Sachverhalts- und Rechtsfragenklärung“, teilt eine Sprecherin mit. Die Offenlage der Unterlagen sei seit Ende des vergangenen Jahres aufwändig vorbereitet worden und müsse möglichst zügig durchgeführt werden. Das Ministerium sei davon überzeugt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Städte und Gemeinden rechtskonform zu gestalten sei.

Dennoch regt sich nicht nur in Kleinenbroich, sondern auch in Mönchengladbach und zahlreichen anderen Städten der Widerstand. Einen Einwand formuliert dabei nicht nur Eckart, sondern auch Hajo Siemes von der Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“. „Nach der Corona-Krise wird es auf dem Gebiet der Luftfahrt nicht wieder so werden wie vorher“, hofft er. Anders sieht das naturgemäß ein Flughafensprecher. „Mittel- bis langfristig gehen wir von einer Normalisierung des Luftverkehrs am Flughafen Düsseldorf aus“, sagt er. Auch kurzfristig könne eine neue Betriebsgenehmigung bei der Wiederaufnahme helfen. Der Flughafen sehe daher keine Veranlassung, den gestellten Antrag zurückzuziehen.

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