Korschenbroich Bürgermeister legt seine Nebentätigkeiten offen

Korschenbroich · Marc Venten muss nicht jede Vergütung an die Stadt abführen. Eine Liste der einzelnenPosten werden heute dem Stadtrat vorgelegt.

 Für seine Mitarbeit in den Gremien der Sparkasse bekommt der Bürgermeister eine Entschädigung, die er behalten darf.

Für seine Mitarbeit in den Gremien der Sparkasse bekommt der Bürgermeister eine Entschädigung, die er behalten darf.

Foto: Doris Seffern

Transparenz: Das hatte der Gesetzgeber im Sinn, als er in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 das Korruptionsbekämpfungsgesetz auf den Weg brachte. Dort ist im Paragrafen 17 festgelegt, dass Bürgermeister und Landräte die Höhe ihrer Vergütungen für Nebentätigkeiten offenzulegen haben, denn sie üben ein öffentliches Amt aus, über das sie Auskunft geben müssen.

Diese Transparenz geschieht auch in Korschenbroich. Wer auf der Internetseite der Stadt das Wort "Nebentätigkeiten" eingibt, wird auf eine Seite gelenkt, auf der sich der Nutzer die Nebentätigkeiten von Bürgermeister Marc Venten aus dem Jahr 2016 und von seinem Vorgänger Heinz Josef Dick im Jahr 2008 ansehen kann. Im Vergleich der beiden Verwaltungschefs weist die Höhe der Vergütung nur geringfügige Unterschiede auf.

Heute Abend beginnt um 18 Uhr im Ratssaal an der Don-Bosco-Straße eine Sitzung des Stadtrates; auf der Tagesordnung stehen unter anderem auch die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters. Er hätte die Liste bereits Ende März vorlegen sollen, aber damals gab es noch keine aktuellen Zahlen. Jetzt zeigt die neue Liste die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2017. Die Summen sind übrigens bis auf den Cent genau die gleichen wie im Jahr davor. Beträge kamen aus dem Amt, das Venten ausübt, zustande. Einen Teil der Vergütung muss er daher an die Stadtkasse abführen. Das betrifft drei Posten: Aus seiner Arbeit als Regionalbeiratsmitglied bei der NEW AG hat die Stadt Anspruch auf die 1.800 Euro, die Venten dort 2017 erhalten hat. Ebenso auf die Summe von jeweils 81,80 Euro für zwei Ämter, die Venten als Vorsitzender des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschafterversammlung erhält: der Rehabilitationsklinik Bau GmbH und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Korschenbroich. Nicht abführen muss Venten die 7.262,26 Euro, die er 2017 für seine Arbeit in den Gremien der Sparkasse erhalten hat. Die Höchstgrenze für einfache Mitglieder liegt dort bei 14.400 Euro, Venten liegt weit darunter. Erst wenn er die Höchstgrenze überschreiten würde, müsste er den darüber liegenden Betrag abführen.

Für viele weitere Nebentätigkeiten bekommt der Bürgermeister keine Vergütung. Das gilt zum Beispiel für seine Mitarbeit in der Gesellschafterversammlung beim Lokalradio, bei der Verkehrsgesellschaft im Rhein-Kreis Neuss oder bei der Kommission gegen den Fluglärm in der Stadt. Das gilt aber auch dort, wo Venten Vorsitzender ist, etwa beim Gestaltungsbeirat Liedberg oder beim Förderverein City-Lauf.

Dass sich bei den Nebentätigkeiten in den vergangenen Jahren etwas geändert hat, zeigt der Vergleich der Nebentätigkeiten bei den Bürgermeistern Dick und Venten. Zwar bekam Dick keine Vergütung für seine Arbeit im RWE-Kommunalbeirat Neuss. Wenn diese Tätigkeit aber vergütet worden wäre, hätte er diesen Betrag damals nicht an die Stadt abführen müssen. Inzwischen aber sind alle Nebeneinkünfte, die in Aufsichtsräten oder Beiräten des RWE-Konzerns erzielt werden, voll an die Stadt abzuführen. Venten müsste also einen eventuellen Betrag im RWE-Kommunalbeirat abführen. Doch zurzeit ruht seine Tätigkeit dort ohnehin.

(NGZ)
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