Korschenbroich Bürger sollen den Ortskern mitgestalten

Korschenbroich · Wie darf künftig im historischen Ortskern Korschenbroichs gebaut oder saniert werden? Diese und andere Fragen soll eine Satzung klären. Der erste Entwurf wird heute im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Bürger werden beteiligt.

 Blick in die Korschenbroicher Sebastianusstraße: Dieser Straßenzug ist geprägt von angepassten, stimmigen Fassadenfarben in Weiß und Hellgelb. Er wird als positives Beispiel im Satzungsentwurf herausgestellt.

Blick in die Korschenbroicher Sebastianusstraße: Dieser Straßenzug ist geprägt von angepassten, stimmigen Fassadenfarben in Weiß und Hellgelb. Er wird als positives Beispiel im Satzungsentwurf herausgestellt.

Foto: R. Wiedner-Runo

Bislang gibt es drei gültige Bebauungspläne für die Innenstadt - allesamt aus den 1970er Jahren. Sie schreiben den Eigentümern und Bauwilligen im Ortskern vor, wie sie bauen dürfen. Dabei hat die Stadt Korschenbroich weder Einfluss auf die Fassadengestaltung (aus Putz mach Klinker) - noch auf die Dacheindeckung, die Auswahl von Hoftoren, Türen, Fensterrahmen und auf die Installation von Solaranlagen. Nur die größeren Vorhaben, für die im Rathaus eine Baugenehmigung beantragt werden muss, stehen bislang zur Entscheidung. Das soll sich mit der neuen Satzung ändern. Der erste Entwurf ist fertig. Er wird heute dem Stadtentwicklungsausschuss im Ratssaal von dem Trierer Ingenieurbüro B.K.S. Lang vorgestellt.

"Mit der neuen Gestaltungssatzung sollen die drei alten Bebauungspläne mit unterschiedlichen Gestaltungsvorschriften zusammengeführt werden", erklärte der Technische Beigeordnete Georg Onkelbach gestern auf Anfrage. Sein Ziel: "Gleiches Recht für alle", spricht Onkelbach von "verlässlichen und einheitlichen Vorgaben für Eigentümer". Ziel der Satzung ist aber auch, das heutige Erscheinungsbild dauerhaft in seiner Qualität zu erhalten.

Da gestalterische Anforderungen nicht in allen Bereichen pauschal gestellt werden können, sind für Onkelbach auch einzelfallbezogene Entscheidungen erforderlich. Die soll ein Beirat - politisch besetzt und unter Vorsitz des Bürgermeisters - treffen. "Über die Größe muss die Politik noch entscheiden", sagt Onkelbach und ergänzt: "Neben der Verwaltung soll auch mit Günter Thoren der ehrenamtliche Denkmalbeauftragte der Stadt dem Gestaltungsbeirat beratend zur Seite stehen." Wichtig sind ihm dabei Ortskenntnisse und Fachwissen.

Mit Blick auf bereits gemachte Schönheitsfehler versichert Amtsleiter Dieter Hoffmans aber auch: "Das, was da ist, ist da, und muss weder zurückgebaut noch abgerissen werden." Was der Stadtplaner aber deutlich anspricht: "Die neue Satzung schließt künftig Sätze wie etwa ,das hab' ich nicht gewusst' grundsätzlich aus."

Zunächst soll der 58 Seiten starke Satzungsentwurf von den Ratsfraktionen beraten werden. Zudem regt die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung an. Eine weitere Beratung soll im Dezember im Fachausschuss folgen, damit der Rat die neue Satzung im Frühjahr 2018 beschließen kann. "Wir wollen uns jetzt nicht verzetteln, sondern am Thema bleiben", erklärt Onkelbach die zeitliche Reihenfolge.

Zum Geltungsbereich gehören die südliche Hindenburgstraße sowie die Sebastianus- und Steinstraße. Entlang der Mühlenstraße und der nördlichen Hindenburgstraße gibt es ebenfalls "ortsbildtypische Bebauung" ähnlich wie in Teilen der Freiheitsstraße. In die Satzung aufgenommen werden sollen auch die Hannengasse, die Brauereistraße sowie die Straßenzüge Am Brauhaus, An der Alten Post und An der Synagoge. Die alten Bebauungspläne 10/6, 10/10 und 10/24 sollen dort außer Kraft gesetzt werden, wo sich der Gestaltungsbereich der Satzung mit den Bebauungsplänen überschneidet.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort