Korschenbroich Baustopp auf der Bundesstraße 230

Korschenbroich · Im Baustellenbereich der Bundstraße 230 zwischen Neuss und Glehn stehen derzeit die Maschinen still. "Es fehlt noch die Asphaltdecke, und es passiert einfach nichts", beklagt Hermann Stammen den Zustand der Baustelle. "Und das seit zwei Wochen", fügt der aufgebrachte Pendler hinzu. Er nutzt die Verbindungsstrecke zwischen Neuss und Korschenbroich viermal am Tag und wundert sich über die für ihn nicht nachvollziehbare Dauerpause.

Die Bundesstraße 230 wird seit Herbst auf einer Länge von 3,3 Kilometern grundsaniert und verengt. Dass sich derzeit im Baustellenbereich nichts bewegt, kann Markus Reul nur bestätigten. "Wir befinden uns aktuell im Abstimmungsverfahren mit den Verkehrsbehörden", erklärt der Projektleiter vom Landesbetrieb Straßen NRW auf Anfrage unserer Redaktion. "Wir benötigen die Genehmigung für eine Vollsperrung der Baustelle, um die noch ausstehenden Asphaltarbeiten erledigen zu können", spricht Reul den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr an. "Den Abstand können wir auf der B 230 nicht einhalten", daher ist für den Projektleiter eine Vollsperrung unumgänglich.

Für die Genehmigung muss sich der Landesbetrieb NRW nicht nur mit der Bezirksregierung in Düsseldorf kurzschließen. Zudem sind Abstimmungen mit der Stadt Korschenbroich, der Kreispolizeibehörde und dem Rettungsdienst erforderlich. Wenn alle Betroffenen mitziehen, kann ein umfangreiches Umleitungssystem eingerichtet werden, weiß Markus Reul. Doch bis dahin müssen sich die Verkehrsteilnehmer noch etwas in Geduld üben und die Ruhephase auf der Baustelle hinnehmen. "Wenn alles glatt läuft, können wir ab 7. März absperren, spätestens aber ab 14. März", skizziert Reul den angedachten Zeitplan.

Im Anschluss an die Vollsperrung folgt erneut - wie seit Wochen - eine Einbahnstraßen-Regelung. Reul spricht von einer Woche, in der die Schutzplanken gesetzt und die Fahrbahnmarkierung erfolgen sollen. Sein Ziel ist es, die für Ende März geplante Freigabe der B 230 einhalten zu können.

(-wi)
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