Korschenbroich Baumfällen kostet bald Gebühr

Korschenbroich · Für die Genehmigung, einen Baum zu fällen, sollen Korschenbroicher künftig 50 Euro pro Antrag an die Stadt bezahlen. Das gilt für Bäume, die per Satzung geschützt sind. Dazu sollen auch große Obstbäume gehören.

Unter welchen Voraussetzungen Axt oder Säge an größere Bäume in Korschenbroich gelegt werden dürfen, legt ein 21 Jahre altes Regelwerk fest. Es heißt Baumschutzsatzung, gilt für Bäume auf privatem wie öffentlichem Grund — und ist zumindest in einem Punkt von Seltenheitswert. "Wir sind eine der wenigen Kommunen überhaupt, die noch keine Gebühren eingeführt haben", sagt Wolfgang Lieser, Ratsherr der Korschenbroicher CDU.

Weil die Stadtkasse jedoch gähnend leer ist und alleine in diesem Jahr wohl 13 Millionen Euro darin fehlen werden, will die Stadt nun mit anderen Kommunen gleichziehen. Künftig sollen Bürger, die einen größeren Baum fällen wollen, für die städtische Genehmigung 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Antrag bezahlen. So hat es der Umweltausschuss des Stadtrates beschlossen. Eine von ihm verabschiedete neue Version der Baumschutzsatzung sieht zudem vor: Auch größere Obstbäume sollen künftig vor dem Abholzen geschützt werden.

Ab 80 Zentimeter Umfang

Die Satzung soll den Bestand an größeren Bäumen in Korschenbroich bewahren. Sie gilt — grob gesagt — für Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen ein Meter über dem Erdboden. Solche Bäume sind nicht nur vor dem Abholzen geschützt. Sie dürfen auch nicht geschädigt werden, etwa durch Chemikalien oder bei Bauarbeiten. Die Stadt kann Eigentümern Maßnahmen auferlegen, mit denen sie geschützte Bäume pflegen und erhalten müssen. Andererseits: Ausnahmen von den Schutzbestimmungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Stadt muss diese Ausnahmen genehmigen. Das tat sie bisher gebührenfrei in durchschnittlich 70 Fällen pro Jahr.

Bislang galt die Satzung generell nicht für Obstbäume — ausgenommen lediglich Esskastanien und Walnussbäume. Auch das soll sich nach Ansicht der Korschenbroicher Umweltpolitiker ändern. Sie sehen keinen Grund, Obstbäume nicht zu schützen. Und so sollen nur noch Bäume im gewerblichen Obstanbau, bei denen es sich in der Regel ohnehin nicht um hohe, 80 Zentimeter dicke Exemplare handelt, nicht unter die Regeln der Satzung fallen.

Die Aktive: "Kleinkariert"

Bedenken gegen die neuen Bestimmungen meldete alleine die Wählergemeinschaft "Die Aktive" an. Gegen eine Satzung habe er grundsätzlich nichts, so Ratsherr Peter Drüll. Aber die neuen Regelungen seien eine "kleinkarierte" Ausweitung. "Ich frage mich, wie die Stadt Willich ohne Baumschutzsatzung auskommt", meinte Drüll. Ein Einwand, den die übrigen Parteien nicht teilen. "In Städten, die die Baumschutzsatzung abgeschafft haben, waren anschließend die Motorsägen zu hören", so SPD-Ratsherr Marcus Klancicar, "das will ich in Korschenbroich nicht haben."

(RP)
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