Korschenbroich Awo-Chef steht im Januar wieder vor Gericht

Korschenbroich · Der Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbandes Neuss wird im Januar vor einer Berufungskammer des Landgerichts neu aufgerollt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Im März 2007 war der 61-Jährige durch das erweiterte Mönchengladbacher Schöffengericht wegen schwerer Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil der Grevenbroicher gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, wird nun erneut verhandelt.

Den erstinstanzlichen Prozess hatte der Ex-SPD-Kreistagsabgeordnete auf der Anklagebank hartnäckig schweigend verfolgt. Er sei unschuldig, hatte der frühere Geschäftsführer durch seinen Verteidiger beteuert.

Aber nach einem vier Monate langen Prozess waren damals sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 1997 bis 2002 in 118 Fällen 461 000 Mark veruntreut hat.

Vor allem mangelnde Kontrolle habe es dem Angeklagten ermöglicht, Gelder der Awo, die unter anderem Kindergärten und Alteneinrichtungen betreibt, in die eigene Tasche zu stecken. Davon waren zumindest die Mönchengladbacher Richter vor zwei Jahren überzeugt.

Dem inzwischen 61-Jährigen sei es gelungen, mit zahlreichen Barschecks beträchtliche Summen von Kindergärten-Konten abzuheben und für private Zwecke zu verwenden. In der Buchhaltung seien die Barschecks nicht aufgetaucht. Die mitangeklagte Ex-Stellvertreterin (55) kam damals wegen Beihilfe zu Untreue mit einer Geldstrafe von 1500 Euro davon.

Die Mönchengladbacherin, die seinerzeit für Kindergarten-Abrechnungen und Personalangelegenheiten zuständig war, musste "ausgefüllte Barschecks vom Chef" gegenzeichnen, ohne die Verwendungsnachweise zu kennen. Weil sie sich nicht bereicherte, hielt das Gericht damals eine Geldstrafe für angemessen.

Als der Wirtschaftskrimi entdeckt wurde, geriet die Awo Neuss in einer finanzielle Schieflage. Zeugenaussagen zufolge hatte es beim Verband kaum Kontrollen gegeben. Eine klassische Buchhaltung soll es in der Dienststelle des Ex-Geschäftsführers nie gegeben haben.

Ab 12. Januar steht der 61-Jährige ein zweites Mal vor Gericht. Im Berufungsverfahren müssen die Abläufe bei der Arbeiterwohlfahrt erneut aufgeklärt werden. Dafür wurden zehn Verhandlungstage angesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort