Betrugverdacht in NRW Spenden für den falschen Zweck

Gelsenkirchen/Köln · Im Ruhrgebiet laufen Ermittlungen gegen gemeinnützige Vereine. Es geht um mutmaßlichen Spendenbetrug und Streit um Mitgliedsbeiträge. Ein NRW-Gesetz, das die Kontrolle von Spendensammlern vorsieht, gibt es nicht mehr.

Foto: Ferl

Ein Samstag in der Kölner Innenstadt: Am U-Bahn-Aufgang Neumarkt steht eine kleine Gruppe mit Infostand und sammelt für sozial benachteiligte Kinder. Auf der Schildergasse stehen zwei Organisationen mit Spendendosen. Gleich am Anfang der Einkaufsstraße hat der "Pfoten Verband" seinen Stand aufgebaut, informiert über seine Arbeit - für Tierheime, Wildkatzen-Auffangstationen, Tiertafeln und Gnadenhöfe - und wirbt dabei um Fördermitglieder.

Was viele Passanten, die stehen bleiben und ins Gespräch mit den Standbetreibern kommen, nicht wissen: Gegen den Verein mit Sitz in Gelsenkirchen laufen Ermittlungen, wie die Polizei Gelsenkirchen unserer Redaktion bestätigte. "Wir stehen mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, um zur Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften beizutragen, wir gehen sicher von einer zeitnahen Einstellung des Verfahrens aus", heißt es von Vereinsseite.

 Der "Pfoten Verband" mit einem Stand in der Kölner Innenstadt.

Der "Pfoten Verband" mit einem Stand in der Kölner Innenstadt.

Foto: Boisseree

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "mehrere Verdächtige"

Gleichzeitig laufen bei der Essener Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen "mehrere Beschuldigte", so Staatsanwältin Anette Milk, die teils enge Kontakte zum "Pfoten Verband" pflegten. Konkret geht es um den Verein "Kinderwünsche e.V." und dessen Kassenwartin Cornelia K. Der Verein soll jahrelang bis zum Sommer 2017 vor den Fußballstadien in Dortmund und Schalke Geld gesammelt haben. Auch in Essen, Frankfurt oder Hannover waren Sammler des Vereins auf Weihnachtsmärkten, öffentlichen Veranstaltungen und vor Fußballstadien aktiv. Dabei gaben sie an, für krebskranke Kinder zu sammeln - doch nur ein geringer Teil der Spenden soll an vermeintliche Partner weitergegeben worden sein. Berichte im Magazin "Spiegel" und unserer Zeitung machten die Vorwürfe im September 2017 öffentlich. "Kinderwünsche" bestreitet die Vorgänge in einer Stellungnahme auf seiner Website. Dennoch leitete die Staatsanwaltschaft im Oktober Ermittlungen ein, Staatsanwältin Milk sagt: "Wir ermitteln wegen Betrugsverdacht und haben erst Zeugen und Beschuldigte angehört. Das Verfahren kann aber noch Monate dauern."

Der "Pfoten Verband" wiederum weist zurück, das in diesem mutmaßlichen Betrugsfall auch gegen ihn ermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft macht dazu keine weiteren Angaben.

Nachtrag im Oktober 2020: Die Staatsanwaltschaft Essen hat im September 2020 das gegen den Vereinsvorstand eingeleitete Ermittlungsverfahren nach 153 Abs. 1 Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 "Pfoten Verband" und "Kinderwünsche" auf einem Klingelschild an der Bürotür.

"Pfoten Verband" und "Kinderwünsche" auf einem Klingelschild an der Bürotür.

Foto: Boisseree

Doch zwischen "Pfoten Verband" und "Kinderwünsche" bestehen ganz offenbar enge Verbindungen: Der Verein hat seinen Sitz ebenfalls in Gelsenkirchen, an einem Klingelschild der Geschäftsstelle klebt unter dem Logo des "Pfoten Verbands" auch das von "Kinderwünsche". Dessen Kassenwartin Cornelia K. ist "Pfoten"-Mitbegründerin, ihr Amt als Vorsitzende legte sie kurze Zeit nach der Berichterstattung über "Kinderwünsche" nieder. Der "Pfoten Verband" gibt "persönliche Gründe" für den vermeintlichen Ausstieg an, sogenannten Partnern des Vereins nannte sie "gesundheitliche Beschwerden" als Grund. Doch der Pkw der Dorstenerin wird von Zeugen noch immer regelmäßig vor der Geschäftsstelle in Gelsenkirchen gesehen. Ihre Söhne betreiben sogenannte Tierrettungsdienste, der "Pfoten Verband" wirbt für eine dieser Organisationen auf der eigenen Website.

Kein gesetzlicher Schutz vor Betrügern

 Ein Flyer, mit dem man sich für den "Pfoten Verband" als Fördermitglied anmelden kann.

Ein Flyer, mit dem man sich für den "Pfoten Verband" als Fördermitglied anmelden kann.

Foto: Boisseree

Dabei ist es wichtig zu wissen: In Nordrhein-Westfalen ist es völlig legal, auf offener Straße Spendengelder zu sammeln - wie von "Kinderwünsche" oder dem "Pfoten Verband" praktiziert. Genau wie in elf anderen Bundesländern braucht es dafür keine besondere Genehmigung. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde schon 1997 ein entsprechendes Sammlungsgesetz durch die damalige rot-grüne Landesregierung aufgehoben. Seither sind die Behörden vor allem auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um "schwarze Schafe" ausfindig machen. Die Vorwürfe gegen "Kinderwünsche e.V." wurden erst bekannt, als die Fußball-Bundesligisten Schalke 04 und Borussia Dortmund gegen die Sammlungen des Vereins vorgingen und entsprechende Medienberichte veröffentlicht wurden. Vor den Stadien ist "Kinderwünsche" seither nicht mehr aufgefallen.

Dafür taucht seit einiger Zeit der "Pfoten Verband" verstärkt in der Öffentlichkeit auf. Der setzt sich laut Aussagen eines Mitarbeiters für Straßenhunde ein, genauso wie gegen Legebatterien für Hühner oder Robbenschlachtungen. Im Gespräch am Info-Stand in der Kölner Innenstadt zeigt ein Mitarbeiter eine Kladde mit teils schockierenden Fotos von verwundeten oder misshandelten Tieren. Für all diese Tiere setze man sich ein, sagt der Mitarbeiter, und zählt noch mehr Aktionen auf. Bis hin zur Lobbyarbeit für Tiere im EU-Parlament engagiere sich der "Pfoten Verband", sagte Mitarbeiter. Ermöglicht und finanziert werde all das durch Ehrenamtliche, Spenden und Fördermitgliedschaften. Letztere gibt es wahlweise für 84, 108 oder 120 Euro im Jahr, so steht es in einer vorgelegten Beitrittserklärung, die noch vor Ort unterzeichnet werden kann.

Vor genau solchen Methoden warnt die Verbraucherzentrale NRW ausdrücklich. "Dokumente und Beitragsverpflichtungen sollte man nie sofort und auf offener Straße unterschreiben, sondern erst in Ruhe zuhause prüfen", sagt ein Sprecher. Zumal Vereine gar gegen bundesweites Recht verstoßen, wenn sie Mitgliedschaften auf offener Straße abschließen: "Das Werben für Mitgliedschaften am Stand mit Vertragsabschluss vor Ort ist unzulässig", teilt die Stadt Köln auf Anfrage mit.

Denn wer in der Domstadt einen Info-Stand aufbauen will, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Der "Pfoten Verband" sei bekannt, ihm wurden "in unregelmäßigen Abständen entsprechende Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen von Info-Ständen erteilt." Aber: "Bei der Genehmigung weisen wir explizit darauf hin, dass Vertragsabschlüsse nicht getätigt werden dürfen", heißt es von der Stadt. An den "Pfoten Verband" wolle man in dieser Sache nun herantreten.

Und noch ein Verein aus Gelsenkirchen

Strenger kontrolliert werden Spendensammlungen vor allem in Rheinland-Pfalz. Dort gibt es mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eine eigene behördliche Einrichtung, die Vereine und deren Aktivitäten regelmäßig kontrolliert. Ins Visier der Behörde gerät unter anderem, "wer gegen unser Transparenzgebot verstößt", schreibt die Behörde. Dazu gehören beispielsweise Auskunftsverweigerungen oder eine intransparente Mittelverwendung des Vereins. Die ADD überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig. "Jährlich ermitteln wir gegen fünf bis sieben Vereine. Aktuell haben wir 88 Sammlungsverbote ausgesprochen und 63 aktive Verpflichtungserklärungen zur Unterlassung von Spendensammlungen", teilt die Direktion auf Anfrage mit.

Auch hier führt eine Verbindung zurück ins Ruhrgebiet: Nach einer Überprüfung durch die Direktion gab der "Deutsche Tierhilfe Verband e.V." (DTV) im Mai 2011 eine solche Verpflichtungserklärung ab. Der Verein hat seinen Sitz mittlerweile in Gelsenkirchen, an derselben Adresse wie "Kinderwünsche". Dessen Kassenwartin K. war laut eigener Aussage drei Jahre lang Mitarbeiterin des "DTV".

Die Finanzierungsmodelle von "Pfoten Verband" und "DTV" gleichen sich auffällig: Spenden sammeln und Beiträge von Fördermitgliedern erheben. Wie viele dieser Mitglieder der "Pfoten Verband" hat und wie viel Geld er damit erwirtschaftet, dazu macht er auch auf Nachfrage keine Angaben. Wohl aber verweist er auf seine "Partnervereine", die er mit Spenden unterstütze. Drei der vier auf der Website veröffentlichten Organisationen - die Tiertafel Neuss, ein Tierschutzhof aus Bochum und ein Tierheim in Dorsten, geben an, monatlich maximal "niedrige vierstellige Spenden" zu erhalten. Bei der vierten Organisation - einem angeblichen Tierschutzverein aus Serbien - blieben alle Anfragen unbeantwortet.

Andere Tierschützer bezweifeln, dass so der allergrößte Teil der Einnahmen wirklich für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben wird. "Der Pfoten Verband gibt lediglich vor, Tierschutz zu betreiben. Vielmehr haben die Verantwortlichen mit dem Verein ein Geschäftsmodell gefunden", sagt Sandra Lück, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei. Der Verein weist diese Vorwürfe zurück: "Unsere Vereinsarbeit ist stets einwandfrei. Die Verwendung der Vereinsmittel erfolgt zu 100 Prozent satzungsgemäß." So steht Aussage gegen Aussage.

NRW plant keine neuen Gesetze

Das fehlende Sammelgesetz in NRW macht es vor allem Sammlern wie dem "Kinderwünsche e.V." einfach. "Ohne staatliche Kennzeichnung ist es für die Menschen deutlich schwieriger einzuschätzen, wie seriös Spendensammler sind", sagt ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Nach Angaben der NRW-Finanzverwaltung sind "in den vergangenen Jahren einzelne Betrugsfälle bekannt geworden, an denen gemeinnützige Körperschaften beteiligt waren", heißt es von der Oberfinanzdirektion.

Die Verbraucherzentrale gibt deshalb mittlerweile einmal im Jahr eine Info-Broschüre heraus, durch deren Hilfe Verbraucher "wahre Wohltäter erkennen" sollen. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt ein Verbraucherschützer: "Vor einer Spende sollte man das Gespräch führen und sich Geschäftsberichte, glaubwürdige Referenzen oder Spendensiegel zeigen lassen." Grundsätzlich gelte: "Je kleiner der Verein, desto schwieriger ist eine seriöse Prüfung." Die Verbraucherzentrale setzt vor allem auf Sensibilisierung und Schulungen.

Währenddessen gibt es Gesetze und aktive staatliche Kontrollen von Spendensammlern - neben Rheinland-Pfalz - nur noch in drei weiteren Bundesländern. In Baden-Württemberg, dem Saarland und Thüringen sind Straßen- und Haussammlungen reguliert. Sammeln darf laut Sammlungsgesetz nur, wer unter anderem regelmäßig eine ordnungsgemäße Verwendung der Spenden nachweist. Eine Rückkehr des Gesetzes für NRW schließt das Innenministerium derzeit jedoch aus. Auf Anfrage heißt es: "Die Einführung einer Kontrollinstanz für Spendensammlungen ist derzeit nicht geplant."

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes stand, das Sammlungsgesetz sei 1997 durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung aufgehoben worden. Korrekt ist: Damals war eine rot-grüne Landesregierung im Amt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

(cbo)
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