Ibrahim Abou-Nagie Salafisten-Prediger geht gegen Betrug-Urteil in Berufung

Köln · In Abwesenheit des Angeklagten hat am Kölner Landgericht der Berufungsprozess im Fall des wegen Betrugs verurteilten Salafisten-Predigers Ibrahim Abou-Nagie begonnen. Abou-Nagie soll zu Unrecht Sozialleistungen kassiert haben.

 Der salafistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie (Archivbild von 2015).

Der salafistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie (Archivbild von 2015).

Foto: dpa, hka fdt

Er weist die Vorwürfe zurück.

Der Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies!" lässt sich in der Verhandlung von seinem Anwalt vertreten. Einem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Prediger müsse selbst erscheinen, folgte die Kammer am Dienstag nicht. "Ein Urteil kann auch ohne seine Anwesenheit gefällt werden", stellte der Vorsitzende Richter fest. Abou-Nagie habe in erster Instanz keine Angaben gemacht - und es sei nicht zu erwarten, dass sich das nun ändere.

Das Amtsgericht hatte den in Palästina geborenen 53-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit 2016 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt, weil er zu Unrecht etwa 53.000 Euro an Sozialleistungen kassiert haben soll. Dagegen geht er rechtlich vor.

Bei Experten gilt Abou-Nagie als Hassprediger. Seine Koran-Verteilaktion "Lies!" wurde mittlerweile von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als verfassungsfeindlich verboten. Das Kölner Landgericht stellte fest, dass Abou-Nagies derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt sei.

Sein Anwalt Mutlu Günal sagte, er gehe optimistisch in die Verhandlung. Sein Mandant brauche aktuell eine "Auszeit" und habe "andere Projekte im Ausland". Zu gegebener Zeit werde er nach Deutschland zurückkehren. "Er lässt alle ganz herzlich grüßen."

(lsa/lnw)
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