Köln Sal. Oppenheim-Prozess: Gericht weist Besetzungsrüge ab

Köln · Im Sal. Oppenheim-Prozess hat das Landgericht Köln am Mittwoch eine Besetzungsrüge der Verteidigung abgewiesen. Die Verteidiger hatten moniert, dass der Fall fehlerhaft zugewiesen worden und die 16. Große Strafkammer damit vorschriftswidrig besetzt sei.

Prozess gegen Oppenheim-Banker
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Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker stufte die Rüge jedoch als "unbegründet" ein.

Die am Landgericht gängige Prozedur zur Zuweisung von Fällen werde den gesetzlichen Anforderungen durchaus gerecht. Zur Argumentation der Verteidiger sagte Grobecker: "Die hypothetischen Erwägungen (...)
gehen ins Leere." Die Möglichkeit eines Missbrauchs sei "abstrakt".

Der Vorwurf zielte darauf ab, dass die Staatsanwaltschaft Einfluss darauf nehmen könne, welche Kammer sich letztlich mit welchem Fall befasse. In dem Verfahren werden dem früheren Führungsquartett der Bank und einem damals engen Geschäftspartner teils Untreue in besonders schwerem Fall und teils Beihilfe dazu vorgeworfen.

(lnw/irz)
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