Prozess Sal. Oppenheim: Die Angeklagten halten Schlussworte vor Urteil

Köln · Am 9. Juli wird das Urteil im Sal. Oppenheim-Prozess gesprochen. Einige der Angeklagten nutzen noch die Gelegenheit zu "letzten Worten" an das Kölner Gericht. Die Ex-Bankenchefs hoffen, von einer Gefängnisstrafe verschont zu bleiben.

 Der ehemalige Banker Matthias Graf von Krockow (Mitte rechts) steht im Landgericht in Köln. Links sitzt der ehemalige Banker Friedrich Carl Janssen. Die Angeklagten hielten am Donnerstag ihre Schlussworte vor dem Urteil.

Der ehemalige Banker Matthias Graf von Krockow (Mitte rechts) steht im Landgericht in Köln. Links sitzt der ehemalige Banker Friedrich Carl Janssen. Die Angeklagten hielten am Donnerstag ihre Schlussworte vor dem Urteil.

Foto: dpa, ve pzi

Eine Woche vor dem Urteil im Sal. Oppenheim-Prozess haben die angeklagten Ex-Bankenchefs in ihren Schlussworten an das Gericht appelliert, von Gefängnisstrafen abzusehen. Matthias Graf von Krockow, der in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt hatte, betonte am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht, er wolle dazu beitragen, die Folgen des Niedergangs der Bank noch zu begrenzen. "Ich bitte Sie, mir diese Perspektive nicht zu nehmen." Den vier früheren Top-Bankern wird Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert in dem mehr als zweijährigen Verfahren für alle Gefängnisstrafen.

Friedrich Carl Janssen (71) und Dieter Pfundt (62) - beide hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen - nutzten die "letzten Worte", um ihr Handeln erneut zu verteidigen. Christopher von Oppenheim (49) sagte am letzten Verhandlungstag, er und seine Verteidiger hätten im Prozess bereits alles umfassend dargelegt. Er brauche zum Nachdenken die Stille "einer Gefängniszelle" nicht, hatte sein Anwalt jüngst gesagt.

Urteil am 9. Juli

Ihr einst enger Immobilien-Geschäftspartner Josef Esch muss sich nur noch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz verantworten. Ein Teil des Verfahrens gegen ihn war - gegen Zahlung einer Geldauflage von sechs Millionen Euro - eingestellt, der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue fallengelassen worden. Das Landgericht will sein Urteil am 9. Juli verkünden.

Im Strafprozess geht es um ein Immobiliengeschäft in Frankfurt und Kredite an den damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Sal. Oppenheim war 2008 in der Finanzkrise als Arcandor-Großaktionär an den Rand des Ruins geraten und gehört heute stark verkleinert zur Deutschen Bank.

Von Krockow sagte, er habe vor Jahren versprochen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Traditionsbank in achter Generation erfolgreich mitzuführen. "Dieses Versprechen habe ich nicht gehalten.
Daran trage ich schwer." Die Folgen des Niedergangs von Sal. Oppenheim "werden mein Leben noch sehr lange belasten", sagte der 66-Jährige und sprach auch von der "Abwehr unberechtigter Klagen und Schadenersatzforderungen" gegen ihn.

Die Angeklagten äußern Bedauern über Fehlverhalten

Von Oppenheim (49) nutzte das "letzte Wort" zwar nicht mehr. Auch er hatte aber bereits Reue und Bedauern geäußert und in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Ebenso wie von Krockow bestreitet er allerdings, dass es um einen besonders schweren Fall von Untreue geht. Beide hatten um Milde gebeten.

Friedrich Carl Janssen (71) betonte im Zusammenhang mit Millionenkrediten an Arcandor 2008, er habe sich um die Rettung des Konzerns bemüht und im "besten Interesse von Sal. Oppenheim gehandelt".

Dieter Pfundt (62) sagte am letzten Verhandlungstag, er habe zwar "eine Reihe von Fehlern" gemacht, diese seien aber nicht strafrechtlich relevant. Es sei "bedrückend", dass die Staatsanwaltschaft für ihn eine Gefängnisstrafe fordere. Die vier Angeklagten seien "im Frieden" miteinander. "Wir werden auch diesen Strafprozess in Würde zu Ende bringen."

Die Staatsanwaltschaft fordert für von Krockow drei Jahre und drei Monate, für von Oppenheim zwei Jahre und acht Monate. Pfundt soll laut Anklagebehörde eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten erhalten. Für Janssen plädierte sie auf drei Jahre und sechs Monate Haft.

Bis zu einer Höhe von zwei Jahren können Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Esch - er äußerte sich am Donnerstag inhaltlich nicht weiter - hält die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für angemessen.

(dpa)
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