Prozess in Köln Ex-Freundin mit Säure entstellt – zehn Jahre Haft

Köln · Das Urteil übertrifft sogar die Forderung der Staatsanwaltschaft: Nach einem Schwefelsäureangriff an seiner Ex-Partnerin wurde ein 44-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Glossar Gericht – die wichtigsten Begriffsdefinitionen
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Foto: dpa/Stefan Puchner

Ein Mann, der seiner Ex-Partnerin Säure über den Kopf schüttete und sie so für ihr Leben schwer entstellte, ist vom Kölner Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erging wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem sprach das Gericht der 41 Jahre alten Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, 250.000 Euro Schadenersatz zu. „Wir haben es hier mit einer abscheulichen Tat zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Fall, habe „die Bahnen dessen, was man sonst so hier erlebt, deutlich verlassen“.

Unvorstellbare Schmerzen

Nach Überzeugung des Gerichts habe der 44-jährige Angeklagte seiner Ex-Partnerin im Februar dieses Jahres vor ihrer Wohnung im oberbergischen Gummersbach aufgelauert, sie hinterrücks niedergeschlagen und ihr industriellen Rohrreiniger mit 96-prozentiger Schwefelsäure über den Kopf geschüttet. „Die Geschädigte hatte unvorstellbare Schmerzen, schrie und begann, sich die Kleidung vom Leib zu ziehen“, sagte der Vorsitzende. Folge des Angriffs seien schwere Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Nacken, Gesicht und Händen gewesen.

Hintergrund der Tat sei die Trennung der Frau von dem Mann im Sommer 2023 gewesen, nachdem sie von seiner Heroinsucht erfahren habe. Mit der Trennung habe sie den Mann auch ihrer Wohnung verwiesen, woraufhin dieser zunächst die Bundesrepublik verlassen habe. Ab Herbst 2023 habe der Moldawier dann Drohungen an die Frau und deren Mutter per Chat-Nachrichten geschickt, weil er die Trennung als Kränkung empfunden habe. Darin habe er auch einen Angriff mit Säure angekündigt.

Das Opfer macht Eindruck vor Gericht

Dem Opfer gab das Gericht mit auf den Weg, dass dessen Aussage in nichtöffentlicher Sitzung Eindruck gemacht habe. „Wir hoffen, dass sie den Lebensmut nicht verlieren“, sagte der Vorsitzende. Der Auftritt der 41-Jährigen habe beim Gericht die „Hoffnung genährt, dass Sie das verkraften“. Mit der nun verhängten zehnjährigen Haftstrafe übertraf das Gericht die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren deutlich.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 44-Jährigen kündigte an, Revision einzulegen.

(kag/dpa)