Auf Getränke aufpassen Polizei in Köln warnt vor K.o.-Tropfen

Köln · Ein unachtsamer Moment und die Tropfen sind schon im Getränk. Später sind die willenlosen Opfer ihren Tätern ausgeliefert. Auf ihrer Facebook-Seite hat die Kölner Polizei am Freitag vor K.o.-Tropfen gewarnt.

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Foto: Endermann, Andreas (end)

Karneval steht kurz bevor, in den verschiedenen Städten laufen die letzten Sitzungen auf Hochtouren, die Stimmung auf den Feiern ist meist ausgelassen und gelöst - da passiert es schon mal, dass man sein Glas für einen Moment abstellt oder einfach aus den Augen lässt. Diese Momente können Täter nutzen, um ihrem Opfer sogenannte K.o.-Tropfen zu verabreichen. Davor hat nun auch die Kölner Polizei auf ihrer Facebook-Seite gewarnt. Ob es in der Vergangenheit einen Anstieg von Fällen mit K.o.-Tropfen gegeben hat, konnte die Polizei am Samstag auf Anfrage unserer Redaktion nicht bestätigen.

Bei K.o.-Tropfen handelt es sich laut Polizei, um farb- und geruchslose, chemische Substanzen, die zu starken Bewusstseinsstörungen bis hin zur Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit führen können. Die Täter mischen ihren Opfer, laut Polizei meist Mädchen und Frauen, die Tropfen in ihre Getränke. Die Opfer nehmen sie unbewusst mit ihrem Getränk auf und sind nach kurzer Zeit nicht mehr Herr ihrer Sinne. Daher kommt auch der Name der Tropfen. Die Opfer sind nach dem Verzehr ganz plötzlich wie ausgeknockt. Das macht die K.o.-Tropfen so gefährlich.

Nachdem das Opfer betäubt wurde und die Wirkung einsetzt, bringen die Täter ihre wehrlosen Opfer laut Polizei meist an einen anderen Ort. Dort kann es dann zu sexuellen Übergriffen kommen oder die oftmals bewusstlosen Opfer werden ausgeraubt.

Doch wie schützt man sich vor K.o.-Tropfen? Die Polizei in Köln hat vier Tipps:

  • offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
  • keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden annehmen
  • Freundinnen sollten aufeinander achten und ihre Getränke nicht unbeobachtet lassen
  • Höchste Vorsicht ist geboten, wenn es der Freundin plötzlich schlecht geht und Fremde sie aus dem Raum bringen wollen

Sollte es doch dazu kommen, dass die Tropfen eingenommen werden, ist dies laut Polizei als Körperverletzung einzustufen und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dafür muss das Opfer jedoch bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten und möglichst schnell Blut und Urin auf K.o.- Tropfen überprüfen lassen. Im Notfall soll immer die Polizei alarmiert werden.

(skr)
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