Beschwerden erfolgreich OVG Münster kassiert pauschales Versammlungsverbot in Köln

Münster/Köln · Zwei Beschwerden gegen das Versammlungsverbot und eine daran geknüpfte Maskenpflicht in Köln waren erfolgreich. Das OVG in Münster hat den Antragstellern in beiden Fällen recht gegeben.

 Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Polizisten kontrollieren vor dem Kölner Hauptbahnhof.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Polizisten kontrollieren vor dem Kölner Hauptbahnhof.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das pauschale Versammlungsverbot von Gruppen über 100 Personen in Köln aufgehoben. Wie das Gericht bekanntgibt, wurde damit zwei Beschwerden stattgegeben von Antragstellern, die für Mittwoch Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet haben.

Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist auch die pauschale Maskenpflicht für alle Teilnehmenden rechtswidrig. Das Gericht argumentiert, dass je nach Ort und Anlass der Versmmlung eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein kann oder auch nicht. Dies bedürfe jedoch der Einzelfallprüfung. Ein pauschales Verbot gebe die Verordnung des Landes nicht her. Das Gericht sieht in der Situtation in Köln keine ausreichend großen Unterschiede zur Situation im Land, die eine solche Verschärfung rechtfertigten.

Der Senat der Stadt könne aber unabhängig davon im Einzelfall notwendige infektionsrechtliche Schutzmaßnahmen anordnen.

(chal)
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