Glücksspielvertrag nichtig OLG Köln verurteilt Online-Casino zur Rückerstattung von 60.000 Euro

Köln · Ein Mann hat online fast 60.000 Euro verzockt, dagegen geklagt und jetzt recht bekommen. Wieso das Oberlandesgericht Köln den Betreiber der Poker-Plattform zur Rückerstattung verurteilt hat.

Auf einem Smartphone spielt ein Mann ein Online-Spiel. (Symbolfoto)

Auf einem Smartphone spielt ein Mann ein Online-Spiel. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sina Schuldt

Das Kölner Oberlandesgericht hat die Betreiberin einer Online-Poker-Plattform zur Rückerstattung der Spieleinsätze an einen glücklosen Spieler verurteilt. Der Mann hatte in dem Online-Casino fast 60.000 Euro verzockt.

Später hatte er auf Rückzahlung geklagt und damit in zweiter Instanz nun Erfolg: Weil Online-Glückspiel in Deutschland, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, verboten ist, habe der Kläger einen Rückerstattungsanspruch, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Montag (Az. 19 U 51/22).

Der zwischen dem Online-Casino und dem Spieler geschlossene Spielvertrag sei wegen Verstoßes das Online-Glückspielverbot von Anfang an nichtig gewesen. Die deutschsprachige Internetseite und der deutschsprachige Kundenservice hätten den Anschein von Legalität vermittelt. Als juristischer Laie habe der Kläger nicht erkennen müssen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Der Senat hat die Revision allerdings nicht zugelassen.

(albu/dpa)
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