Nach Entlassungen Kölner Gericht weist Klage von Imamen ab

Köln · Zwei Imame hatten gegen die Türkisch-Islamische Union Ditib geklagt - weil sie entlassen worden waren. Das Kölner Arbeitsgericht hat ihre Klage nun abgewiesen.

 Der Klägeranwalt Tuncay Karaman spricht im Arbeitsgericht in Köln beim Prozess Ende März mit der Presse.

Der Klägeranwalt Tuncay Karaman spricht im Arbeitsgericht in Köln beim Prozess Ende März mit der Presse.

Foto: dpa, hka kno

Nach Auffassung des Gerichts gab es kein Arbeitsverhältnis zwischen den Imamen und der Ditib. Schon bei einem ersten Gerichtstermin hatte die Kammer deutlich gemacht, dass die Kläger klar begründen müssen, wann sie welche Arbeitsanweisungen von der Ditib bekommen haben - und damit beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab. Sie hatten lediglich E-Mails vorgelegt, die von der Ditib an einen großen Verteiler, aber nicht an die Imame persönlich gegangen waren.

Die Prediger waren zwar in Ditib-Moscheen in Baden-Württemberg tätig, jedoch Beamte des türkischen Staates, der sie auch bezahlt hat. In der Urteilsbegründung heißt es, der einzige "Schnittpunkt" zwischen den Klägern und der Ditib sei der Umstand, dass die Ditib Eigentümerin der Moscheen ist, in denen die Imame gearbeitet haben. Das allein rechtfertige aber nicht die Annahme eines Arbeitsverhältnisses, so die Kammer.

Die beiden Männer waren nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei per Ministererlass ihrer Ämter enthoben worden. Sie haben im September 2016 nicht nur ihre Stellen verloren, sondern auch ihre Wohnungen bei den Moscheen. Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeordert, die im Verdacht standen, die Bewegung des Predigers Fetullah Gülen zu unterstützen, dem Erzfeind des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die entlassenen Imame haben Angst, in die Türkei zurückzukehren und dort verhaftet zu werden, wie ihr Anwalt Tuncay Karaman sagte.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(hsr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort