Ditib-Zentralmoschee Muezzinruf darf laut Stadt Köln auf Gesprächslautstärke sein

Köln · Der geplante Muezzinruf an der Kölner Ditib-Zentralmoschee darf nicht lauter sein als ein Gespräch. Er soll deshalb aus zwei Lautsprechern und nicht den Minaretten ertönen.

Bilder der Ditib-Moschee in Köln-Ehrenfeld
19 Bilder

Das ist die Ditib-Moschee in Köln-Ehrenfeld

19 Bilder
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Ruf wird den Auflagen der Stadt gemäß 60 Dezibel nicht überschreiten, wie die Kommune am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte. Das enstpricht etwa der Lautstärke eines Gesprächs in einer Gruppe oder einer Nähmaschine. Der Muezzinruf soll auch nicht über die beiden je 55 Meter hohen Minarette ertönen, sondern über zwei Lautsprecher, die auf den Hof zwischen Moschee und Verwaltungsbau gerichtet sind. Das Gebäude liegt an zwei größeren Straßen im Stadtteil Ehrenfeld. „Ich rechne damit, dass der Gebetsruf nicht weit außerhalb des Innenhofs zu hören sein wird“, sagte die Leiterin des Kölner Integrationsamts, Bettina Baum.

An der Zentralmoschee, die vom umstrittenen deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib betrieben wird, könnte erstmals am 14. Oktober der Muezzin rufen. Vor rund einem Jahr hatte die Stadt Köln ein Pilotprojekt gestartet, wonach islamische Gemeinden unter Auflagen freitags für fünf Minuten die Gebetsaufforderung ertönen lassen dürfen. Dafür müssen sie zunächst die Nachbarschaft informieren, eine Ansprechperson für Beschwerden ernennen und ein Schallgutachten vorlegen. Die Lautstärke begrenzt die Kommune je nach Umgebung.

Mittlerweile haben laut Stadt rund zehn der etwa 35 Moscheegemeinden Interesse an dem Projekt gezeigt. Nur eine - die Ditib-Zentralmoschee - reichte einen Antrag mit den nötigen Unterlagen ein. Einige Einzelheiten müssten noch geklärt werden, dann könne die Ditib einen für zwei Jahre gültigen Vertrag mit der Stadt unterzeichnen.

Nach der Vorstellung des Projekts war eine bundesweite Debatte entflammt. Kritiker warnten unter anderem, die Ditib sei der verlängerte Arm des türkischen Staats. Die Stadt hingegen beruft sich auf die Religionsfreiheit. Schätzungsweise 11 Prozent der gut eine Millionen Kölnerinnen und Kölner sind islamischen Glaubens - und die hätten „das gleiche Recht auf freie Religionsausübung wie alle anderen Glaubensgemeinschaften auch“, so Amtsleiterin Baum.

(top/kna)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort