Urteil in Köln Mann muss achteinhalb Jahre in Haft, weil er Frau ins Auge stach

Köln · Das Landgericht Köln hat einen 31-jährigen Syrer wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er hatte seine Frau mit einem Messer angegriffen.

 Das Strafgesetzbuch steht in einem Gerichtssaal. (Symbolfoto)

Das Strafgesetzbuch steht in einem Gerichtssaal. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Angeklagte müsse für achteinhalb Jahren Gefängnis, entschied das Gericht am Mittwoch. Bei der Tat war die Frau außerdem schwer an der Leber verletzt worden. Nur durch eine Notoperation konnte ihr Leben gerettet werden. Laut dem Urteil war der Mann eifersüchtig auf seine Ehefrau. Sie hatte sich in der Asylunterkunft in Euskirchen in einen Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes verliebt und wollte sich trennen. Bis heute ist die Geschädigte blind auf dem rechten Auge. Laut einem Augenarzt ist es bei entsprechender Therapie aber möglich, bis zu 30 Prozent Sehkraft wiederherzustellen.

Am Tattag war es in der Wohnung der Schwester des Angeklagten im rheinischen Bergheim laut Gericht zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gekommen. Dabei schlug der Angeklagte seine Frau, die daraufhin sagte: „Ich verlasse dich.“ Die Ehefrau packte ihre Sachen und verließ die Wohnung. Der Angeklagte folgte ihr mit einem Messer auf die Straße.

Panisch bat die Frau eine fremde Autofahrerin, sie zum Bahnhof zu bringen. Doch der Angeklagte erreichte eher den Wagen und stach vor den Augen der Autofahrerin sieben Mal auf seine Ehefrau ein. Den finalen Stich setzte der 31-Jährige „gezielt ins rechte Auge“ seiner Ehefrau, die vor Gericht als Nebenklägerin auftrat. „Er wollte die Nebenklägerin bestrafen, sie entstellen und unattraktiv machen“, sagte der Vorsitzende Richter.

(sef/dpa)
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