Köln Lange Haftstrafen nach einem Raubüberfall auf Familie mit Baby

Köln · Am Ende klickten im Landgericht Köln doch noch die Handschellen. Im Gerichtsprozess um den Raubüberfall auf ein Mitglied einer stadtbekannten Leverkusener Großfamilie im August 2015 (wir berichteten) war ein Urteil gefallen. Angeklagt waren eine mittlerweile 23-jährige Frau und zwei Schwarzafrikaner. Das Gericht sprach die Frau als Drahtzieherin der Tat wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung nach dem Jugendstrafgesetz zu drei Jahren und neun Monaten schuldig. Es sei erwiesen, dass die zum Tatzeitpunkt drogenabhängige und arbeitslose Frau nicht die Reife eines Erwachsenen besäße.

Die zwei Männer wurden nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen schwerer körperlicher Erpressung zu jeweils sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurden nach dem Urteilsspruch verhaftet, da laut Gericht aufgrund ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit und Kontakten ins Ausland Fluchtgefahr bestünde.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass die 23-Jährige am späten Abend des 7. August 2015 an der Tür des Opfers klopfte. Neben dem Mann hielten sich dort seine Lebensgefährtin und ihr zweimonatiges Baby auf. Ziel der Täter war es, eine beachtliche Summe Geld zu stehlen. Die Frau und das Opfer kannten sich laut Richter seit ihrer Kindheit. "Sie haben gezielt das Vertrauen des Opfers missbraucht", hielt der Richter ihr vor.

Als das Opfer die Tür öffnete, stürmten die beiden einschlägig vorbestraften Männer in die Wohnung. Einer drückte das Opfer gegen die Wand, während der andere ein etwa 30 Zentimeter langes Messer zückte und dieses der Lebensgefährtin an den Hals hielt. Die 23-Jährige wartete zu dieser Zeit im Auto. Als besonders verwerflich empfand der Richter, dass sich der bewaffnete Täter mit dem Messer über das Kinderbett des wenigen Wochen alten Babys gelehnt hätte. "Das ist absolut widerlich", fand der Richter deutliche Worte. Die Eltern hätten daraufhin aus Angst um ihr Kind 4800 Euro an die Täter gegeben. Die Opfer litten seit der Tat an erheblichen psychischen Folgen, betonte der Richter.

Das Gericht wertete das Geständnis der Frau und ihre Entschuldigung an das Opfer als strafmildernd. Die junge Frau ist mittlerweile Mutter geworden, nimmt, nach eigenen Angaben, keine Drogen mehr und möchte im Gefängnis ihren Schulabschluss nachholen.

Nach dem Urteil wandte sich der Richter noch einmal an die schweigenden Männer auf der Anklagebank. "Es gebührt Ihnen zumindest Anerkennung, dass Sie hier erschienen sind", sagte er. Das erbeutete Geld wurde bis heute nicht gefunden.

(RP)
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