Urteil gegen zwei Händler bestätigt Kölner Umweltamt erreicht Erfolg gegen illegalen Vogelhandel

Köln · Die Bewährungsstrafen gegen zwei Kölner Vogelhändler, Vater und Sohn, sind nun rechtskräftig. Sie haben einheimische, artengeschützte Singvögel illegal gefangen und auf Börsen verkauft.

 Ein Buchfink (Archiv)

Ein Buchfink (Archiv)

Foto: dpa

Zwei Vogelhändler – 55 und 83 – sind im Sommer 2018 vom Kölner Amtsgericht verurteil worden, weil sie artengeschützte und illegal gefangene Singvögel auf Börsen und im Internet verkauft haben. Mehr als 450 Buchfinken, Gimpel und Goldammern waren damals bei den beiden Kölnern beschlagnahmt worden. Nachdem beide Berufung gegen die Urteile eingelegt hatten, wurde noch einmal neu verhandelt mit dem Ergebnis: Die Urteile gegen Sohn (zwei Jahre Haft auf Bewährung) und Vater (eineinhalb Jahre auf Bewährung) sind nun rechtskräftig. Dies teilte die Stadt Köln mit.

Biologen der Stadt hatten die Vögel 2016 beschlagnahmt. 100 Singvögel waren nicht beringt und konnten frei gelassen werden. Alle anderen Vögel wurden in einer Auffangstation untergebracht und nach und nach freigelassen. Mehr als 70.000 Euro sollen die Händler mit dem Verkauf der Wildvögel als Zuchtvögel verdient haben. Das Gericht zog 32.000 Euro ein.

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vögel. Sie dürfen nur erworben werden, wenn sie legal in Gefangenschaft gezüchtet wurden. Legal gezüchtete Vögel tragen einen Fußring als Kennzeichnung. Dieser Ring wird dem Jungvogel in den ersten Lebenstagen vom Züchter angelegt. Für jede Vogelart ist der Durchmesser des Ringes gesetzlich vorgeschrieben. Er ist so bemessen, dass der Fußring nur dem frisch geschlüpften Vogel angelegt werden kann. Ziel dieser geschlossenen Beringung ist, dass ein nachträgliches Anlegen beim ausgewachsenen Vogel nicht möglich ist.

Im Prozess gegen die Vogelhändler wurde deutlich, dass die Angeklagten die Ringe manipuliert hatten.

Die Aufzucht von Jungvögeln ist sehr zeit- und kostenintensiv. Deshalb stellt der Verkauf illegal gefangener heimischer Singvögel ein lukratives Geschäft dar, weil die aufwendige Aufzucht entfällt.

(hsr)
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