Bundesgerichtshof hebt Entscheidung auf Zerstückelter Koch zum dritten Mal Fall vor Kölner Landgericht

Köln · Im Fall eines getöteten und zerstückelten chinesischen Kochs aus Köln verhandelt das Landgericht am Dienstag neu über das Strafmaß für den Täter. Der frühere Kollege des Opfers war im Januar 2019 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden.

Der Angeklagte neben seinem Anwalt. (Archiv).

Der Angeklagte neben seinem Anwalt. (Archiv).

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren zurück ans Kölner Landgericht. Im Revisionsverfahren wurde der 39 Jahre alte Mann im Februar 2020 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Aber erneut hob der BGH das Urteil auf, weil strafschärfende und -mildernde Gründe nicht ausgewogen gewürdigt worden waren. Das Landgericht muss nun erneut über das Strafmaß verhandeln. Die Schuld des Angeklagten steht hingegen seit dem ersten Urteil fest.

Demnach hat er seinen Kollegen im Streit getötet und anschließend zerteilt. Die Einzelteile der Leiche wurden später an zwei unterschiedlichen Orten in Köln jeweils von Kindern gefunden.

(ham/dpa)
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