26-Jähriger steht in Köln wegen Totschlags vor Gericht Tödlicher Angriff mit Pfefferspray-Pistole

Köln · Aus unmittelbarer Nähe soll ein 26-Jähriger im März 2018 seinem Nachbarn in Bergisch Gladbach mit einem Tierabwehrspray in die Augen gesprüht haben. Der Mann starb. Nun beginnt der Prozess in Köln.

 Der Prozess startet am 23. Oktober in Köln. (Symbolbild)

Der Prozess startet am 23. Oktober in Köln. (Symbolbild)

Foto: dpa/Johannes Eisele

Etwa eineinhalb Jahre ist es her, dass es in Bergisch Gladbach zu einem Streit unter Nachbarn kam, der für einen 30 Jahre alten Mann tödlich endete. Ein 26-Jähriger muss sich nun wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seinen Nachbarn aus nächster Nähe mit einer Pfefferspray-Pistole angegriffen hat. Ein solches Reizstoffsprühgerät soll eigentlich dazu dienen, wilde Tiere wie etwa Bären abzuwehren. Der erste Druckstrahl traf die Brust des 30-Jährigen und verursachte eine Prellung. Der hochkonzentrierte Flüssigkeitsstrahl kann eine Reichweite von bis zu sechs Metern haben und darf nach Herstellerangaben nicht unter einem Abstand von eineinhalb Metern versprüht werden. Der 26-jährige Angreifer soll die Pfefferspray-Pistole aber nach dem ersten Angriff aus nur etwa 40 Zentimetern auf die Augen seines Nachbarn gerichtet und abgedrückt haben. Der Druck des Strahls war derart hoch, dass das linke Auge des Mannes schwer verletzt wurde, die Augenhöhle brach und sein Gehirn so schwer geschädigt wurde, dass er fünf Tage später starb.

Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte am Tattag, dem 27. März 2018, aus seinem Auto heraus zunächst Fotos von dem 30-Jährigen gemacht hat. Er soll davon überzeugt gewesen sein, dass sein Nachbar mehrere Autos in der Gegend beschädigt hatte. Die Bilder wollte er offenbar der Polizei geben. Es soll zum Streit gekommen sein, das spätere Opfer soll den 30-Jährigen dabei zweimal geschlagen haben, woraufhin der das Tierabwehrspray gezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass dem Angeklagten klar war, wie hoch der Sicherheitsabstand sein muss, und dass „tödliche Verletzungen hervorgerufen werden können“, wenn die eineinhalb Meter unterschritten werden.

Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch. Ein Urteil soll Anfang Dezember verkündet werden.

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