Köln Streit um Open-Air-Kino im Hafen
Köln · Eine Tochtergesellschaft der Stadt Köln hat den Betreibern des Sommerkinos im Rheinauhafen gekündigt. Die Geschäftsleute wollen das nicht akzeptieren. Wie entscheidet das Gericht?
21.03.2016
, 15:12 Uhr
Die HGK pocht darauf, dass der Vertrag mit den Kinobetreibern ungültig sei. Hintergrund ist folgender: Nicht die HGK selbst hat den Vertrag beschlossen, sondern ihre Beteiligungsgesellschaft, die Rheinauhafen-Verwaltungsgesellschaft (RVG). Und die habe das Schriftstück gar nicht rechtskräftig unterschreiben dürfen, sagt die HGK.
Die RVG kümmert sich seit Jahren um die Plätze und Wege im Hafen. Sie genehmigt auch Veranstaltungen. Die HGK behauptet, sie habe nichts von dem Kino-Vertrag mit der RVG gewusst.