Mordprozess in Köln Stiefenkel soll 78-Jährige getötet haben - Frau erstickte qualvoll

Köln · Mehr als fünf Jahre nach dem Tod einer Rentnerin in Pulheim steht nun ein 38 Jahre alter Mann wegen Mordes vor Gericht. Die Frau war in ihrem Haus qualvoll erstickt.

 Der Angeklagte (r.) betritt den Gerichtssaal im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte (r.) betritt den Gerichtssaal im Kölner Landgericht.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die pensionierte Grundschullehrerin Irmgard B. lebte nach dem Tod ihres Mannes allein in einem Haus in Brauweiler, einem beschaulichen Stadtteil von Pulheim im Rhein-Erft-Kreis. Als ihre Nachbarinnen am 15. Juni 2014 sahen, dass die Tür des Hauses offen stand, machten sie sich Sorgen um die 78 Jahre alte Frau und gingen ins Haus. Weil die ältere Dame nicht auf Rufe reagierte, und offensichtlich im Erdgeschoss Schränke durchwühlt worden waren, alarmierten die Frauen die Polizei.

Die Beamten fanden Irmgard B. im Schlafzimmer in der ersten Etage. Sie lag tot auf ihrem Bett, die Hände mit Kabelbinder auf dem Rücken gefesselt, ihr Mund war fest mit schwarzem Klebeband verschlossen worden. Die Seniorin war „qualvoll erstickt“, wie der Staatsanwalt am Donnerstag in Saal 32 des Kölner Landgerichts sagt.

Verantwortlich für den Tod der Frau soll Athanasios L. sein, 38 Jahre alt und der Stiefenkel der Getöteten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt und sieht gleich drei Mordmerkmale: Grausamkeit, Habgier und zur Verdeckung einer Straftat. Athanasios L. soll mit unbekannten Mittätern in der Nacht auf den 14. Juni 2014 über das Garagendach und den Wintergarten in das Haus eingedrungen sein, während Irmgard B. schlief. Die Täter sollen die Frau gefesselt, ihr den Mund zugeklebt und das Haus nach Wertsachen durchsucht haben. Mit einem Laptop, Bargeld und einer Damen-Armbanduhr im Wert von 1250 Euro entkamen sie laut Anklage.

Der Todeskampf der älteren Dame muss nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Stunden gedauert haben. Es dauerte einen weiteren Tag, bis die Tote schließlich entdeckt wurde.

Die Ermittlungen einer Mordkommission führten zunächst ins Leere. Unter anderem hatten die Beamten Hunderte Speichelproben von Personen aus dem Umkreis genommen und ausgewertet, doch einen Treffer gab es nicht. Am Tatort waren drei DNA-Spuren der möglichen Täter sichergestellt worden. Der Mord war auch Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“.

Anfang dieses Jahres geriet dann Athanasios L. nach Angaben eines Gerichtssprechers in eine Verkehrskontrolle. Es stellte sich heraus, dass auch er damals um eine freiwillige Speichelprobe gebeten worden war, aber nicht darauf reagiert hatte. Diesmal gab er eine Probe ab: Ein Abgleich in der Datenbank ergab eine Übereinstimmung mit einer der am Tatort gesicherten DNA. Athanasios L. war aber verschwunden, als die Beamten ihn festnehmen wollten. Er war mit seiner Familie nach Griechenland geflogen. Dort wurde er schließlich Ende April festgenommen.

Über seinen Verteidiger lässt Athanasios L. am ersten Prozesstag nur mitteilen, dass er schweigen wird. Das Gericht hatte seine Ehefrau und seine Mutter als Zeugen geladen, doch auch diese Vernehmungen sind schnell vorbei – beide machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die 4. Große Strafkammer hat 14 Verhandlungstage angesetzt und will Mitte Januar ein Urteil verkünden.

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