Nach Tod einer Autofahrerin Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren um tödlichen A3-Unfall

Köln · Ein fünf Tonnen schweres Teil einer Schallschutzmauer auf der A3 bei Köln hatte sich gelöst und eine Autofahrerin erschlagen. Jetzt läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt.

 Ein Betonteil einer Lärmschutzwand liegt auf der Autobahn 3 (A3) auf einem Pkw.

Ein Betonteil einer Lärmschutzwand liegt auf der Autobahn 3 (A3) auf einem Pkw.

Foto: dpa/Feuerwehr Köln

Dabei solle geklärt werden, ob der Tod der Fahrerin auf „strafrechtlich vorwerfbares Verhalten einer oder mehrerer Personen zurückzuführen ist“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit. Ein Sachverständiger solle herauszufinden, wie sich die Platte habe lösen können, hieß es weiter.

Bei den anderen Platten gebe es aber keine weiteren Anzeichen darauf, dass sie lose seien, teilte ein Sprecher von Straßen.NRW am Montag mit. Wann die rechten Fahrstreifen im Abschnitt entlang der Lärmschutzwand wieder freigegeben würden, sei aber noch nicht klar.

Am Freitag war eine fünf Tonnen schwere Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf der A3 in Köln vor der Anschlussstelle Dellbrück auf ein Auto gestürzt. Die Fahrerin des Wagens starb, ihr Auto wurde zertrümmert.

(chal/dpa)
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