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Radfahrer getötet Kölner Raser muss fast drei Jahre ins Gefängnis

Köln · Doppelt so schnell wie erlaubt raste ein 27-Jähriger durch Köln, bis er die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Einen Radfahrer kostete der Leichtsinn das Leben. Das Gericht hat am Montag ein vergleichsweise deutliches Urteil gesprochen. Es will damit ein Zeichen setzen.

Köln: Trauer um Opfer illegaler Autorennen
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Illegale Autorennen 2015: Kölner trauern um Opfer

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Foto: dpa, obe fdt

Der 26-jährige Radfahrer hatte keine Chance. Mit mehr als 109 Kilometern pro Stunde raste der Angeklagte vergangenen Juli in einem gemieteten Sportwagen auf die Ampel zu, touchierte einen Kleinwagen, verlor die Kontrolle und prallte mit dem Radfahrer zusammen. Drei Tage später starb dieser im Krankenhaus.

Am Montag verurteilte das Kölner Landgericht den 27 Jahre alten Fahrer des Unfallwagens wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck begründete die Strafe mit dem "hohen Handlungsunrecht", das der Angeklagte begangen habe.

Fahrer soll in Schräglage um Kurven gefahren sein

"Über vier Minuten ist der Angeklagte durch eine hochfrequentierte Gegend, mit vielen Fußgängern und Radfahrern - also schwachen Verkehrsteilnehmern - mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen", sagte Roellenbleck. Über GPS-Daten hatte ein Verkehrssachverständiger nachweisen können, dass der Angeklagte mehrmals schneller als Tempo 100 unterwegs war. Erlaubt ist in der Innenstadt eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Zeugen hatten im Prozess von quietschenden Reifen gesprochen und eine extreme Schräglage des Sportwagens in Kurven geschildert.

"Sie haben sich damit bedenkenlos über die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt", sagte Roellenbleck zum Angeklagten. Zudem bezweifelte die Strafkammer, dass der Angeklagte "echte Reue" zeigte. "Es gab die Tendenz des Angeklagten, das eigene Fehlverhalten zu relativieren", hieß es in der Urteilsbegründung. Der angeklagte Autofahrer hatte am ersten Prozesstag unter anderem angegeben, zügig, aber nicht zu schnell gefahren zu sein.

Gericht will Zeichen setzen

Vor dem Hintergrund anderer Kölner Raser-Unfälle sagte Roellenbleck: "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann." Erst Mitte April waren in Köln zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten.

In Hagen sorgte am vergangenen Freitag, 20. Mai, ein illegales Autorennen für Schlagzeilen. Dort schwebt ein sechsjähriger Junge nach wie vor in Lebensgefahr.

(lnw)
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