Journalist klagte in Köln Fuß nach Polizeieinsatz zertrümmert – Freispruch für Beamten
Köln · Ein Berliner Journalist lag nach einem Polizeieinsatz in Köln zwei Wochen lang im Krankenhaus. Nun musste sich der Gruppenleiter einer Hundertschaft wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht verantworten.
Eigentlich waren die Beamten einer Hundertschaft am 18. November 2018 schon auf dem Heimweg. Es war 2.30 Uhr in der Nacht. Sie fuhren über die Feiermeile Kölner Ringe, als der Gruppenführer Ralf P. (Name geändert) nochmal kurz stoppen wollte, weil ein quer abgestelltes Taxi sowohl den Radweg als auch den Fußgängerweg und ein Stück der Straße versperrte. So erzählt der 44-Jährige es am Dienstag im Kölner Amtsgericht.
„Ich wollte den Fahrer eigentlich nur mündlich verwarnen und ihn bitten, das Taxi umzusetzen“, sagt P. Das habe er vom Bulli aus getan, mit heruntergelassenem Beifahrerfenster. Ein Mann stieg aus dem Taxi aus und mischte sich ein, später im Prozess wird der Fahrgast sagen, weil er die „Maßnahmen der Polizei“ als überzogen empfand.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Polizeibeamte Ralf P. den 50-Jährigen im Laufe des Einsatzes gegen das Schienbein getreten und schwer verletzt hat. Der Fuß des Berliners war mehrfach gebrochen, teilweise zertrümmert. Er lag zwei Wochen im Krankenhaus, musste operiert werden. Wegen Körperverletzung im Amt stand der Gruppenführer nun vor Gericht.
Doch Ralf P. sagt: „Ich habe ihn zu Boden gebracht, aber ihn zu keinem Zeitpunkt getreten.“ Er sei sicher, dass er dem Mann auch nicht aus Versehen auf den Fuß getreten habe. Der Fahrgast aus dem Taxi, ein Berliner Journalist, sei stark angetrunken und aggressiv gewesen.
„Er kam immer wieder auf mich zu, unterschritt eine übliche Distanz“, sagt der Angeklagte. Mehrere Beamte hätten versucht, den Berliner zu beruhigen und wegzuschicken. Man habe mindestens viermal einen Platzverweis ausgesprochen. „Aber er kam immer wieder näher, gestikulierte wild.“ Schließlich habe er den Betrunkenen an der Schulter gepackt und auf den Boden gedrückt. „Da war dann schlagartig Ruhe“, sagt der Angeklagte. Doch der Mann habe kurz darauf erneut losgepöbelt. Also hätten die Beamten einen Gefangenentransporter bestellt, der Journalist verbrachte die Nacht im Gewahrsam. Bevor er in den Transporter stieg, klagte er über Schmerzen im Fuß, einen Rettungswagen habe er aber abgelehnt, wie mehrere Polizisten im Zeugenstand sagen.
Im Prozess sagt der Journalist: „Ja, ich war renitent, aber ich habe die Beamten als sehr aggressiv empfunden. Die haben sich aufgeführt wie die Herren der Straße.“ Aus Trotz habe er ihre Anweisungen nicht befolgt, sagt er. Mehrere Polizisten sagen als Zeugen aus. Einer, der direkt neben dem Gruppenleiter stand, sagt: „Es hat keinen Tritt gegeben, das kann ich zu 100 Prozent ausschließen.“
Doch woher kam dann die schwere Verletzung? Die Beamten mutmaßen, der Journalist habe sie vielleicht schon vorher gehabt. Doch ein Rechtsmediziner macht deutlich: „Ein solch komplexer Bruch kann nur entstehen, wenn das Sprunggelenk fixiert wird und es dann eine Bewegung im Gelenk gibt.“ Sollte der Polizist dem Mann also auf dem Fuß gestanden haben, hätte es durch ein abruptes Wegdrehen des Journalisten zu den Knochenbrüchen kommen können.
Der Amtsrichter sprach den Beamten letztlich frei – es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Ralf P. den Mann versehentlich verletzt habe – indem er etwa auf seinem Fuß gestanden habe, ohne es zu bemerken.