Fall mit Signalwirkung Mündliche Verhandlung zu Missbrauchsklage gegen Kölner Erzbistum

Köln · Ein 62-Jähriger verklagt das Kölner Erzbistum auf mehr als 700.000 Euro Schmerzensgeld - weil er Opfer sexueller Gewalt durch einen katholischen Priester geworden sei. Vor Gericht kommt es in dem Fall, der Signalwirkung haben könnte, nun zu einer mündlichen Verhandlung.

 Gegen das Erzbistum Köln klagt ein Mann wegen Missbrauch (Symbolbild).

Gegen das Erzbistum Köln klagt ein Mann wegen Missbrauch (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Ein ehemaliger Messdiener ist nach eigenen Angaben in den 1970er Jahren Opfer sexualisierter Gewalt durch einen Priester geworden - nun fordert er vom Kölner Erzbistum Schmerzensgeld. In dem Klageverfahren kommt es am Dienstag (11.00 Uhr) vor dem Kölner Landgericht zu einer mündlichen Verhandlung. Der Ausgang wird mit Spannung erwartet, da er Signal-Charakter haben könnte.

Der Anwalt des heute 62 Jahre alten Klägers sieht das Erzbistum in der Amtshaftung für das von seinem Mandanten erlittene Leid. Obwohl es bereits in den 1960er Jahren Gerüchte über Missbrauchshandlungen des mittlerweile verstorbenen Priesters gegeben habe, habe ihn das Erzbistum weiter in der Seelsorge eingesetzt. Der Kläger fordert nun mehr als 700.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Erzbistum erklärte vorab, dass der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki entschieden habe, in dem Fall nicht auf eine Verjährung der entsprechenden Taten zu pochen. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen habe, hieß es einer Mitteilung. Dass die Taten verjährt sind, hatte zuvor als Knackpunkt in dem Verfahren gegolten.

(toc/dpa)
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