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Kölner Landgericht verurteilt Vergewaltiger zu langer Haftstrafe „Eine Tat von erheblicher Brutalität“

Er hat eine 21-Jährige an Weiberfastnacht im Kölner Studentenviertel vergewaltigt und erheblich verletzt: Nun wurde der 22 Jahre alte Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt.

 Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Rüdiger Buhr beim Prozessauftakt. (Archivbild)

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Rüdiger Buhr beim Prozessauftakt. (Archivbild)

Foto: RP Online/Claudia Hauser

Beide hatten sie Karneval gefeiert, der Täter und sein späteres Opfer. Sie begegneten sich in der Nacht nach Weiberfastnacht um 2.18 Uhr zufällig auf der Zülpicher Straße im Kölner Studentenviertel. Der Täter frustriert, weil er gerade von einer Frau zurückgewiesen worden war und von der Polizei in einer Kneipe am Barbarossaplatz einen Platzverweis bekommen hatte.

Das Opfer, die 21 Jahre alte Nina H. (Namen geändert), beseelt vom Feiern und auf dem Heimweg zu ihrem Freund. Er hatte ihr gerade am Telefon versprochen, dass er ihr entgegengeht, um sie abzuholen. Doch er suchte seine Freundin in dieser Nacht vergeblich. Der Täter, John D., hatte ihr das Handy aus der Hand geschlagen und sie von der Straße weggezerrt ins Dunkle. Dort vergewaltigte er sie und schlug ihr so oft ins Gesicht, dass sie nach der Tat nichts mehr sehen konnte, so zugeschwollen waren ihre Augen.

„Das ist eine Tat von erheblicher Intensität und Brutalität“, sagt die Vorsitzende Richterin der 24. Großen Strafkammer am Freitag im Kölner Landgericht. Die Kammer verurteilt den 22-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft. Wenn er drei Jahre verbüßt hat, muss er wegen Alkohol- und Drogenproblemen in eine Entziehungsanstalt. Außerdem muss John D. seinem Opfer 40.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert.

Die Folgen für das Opfer sind gravierend

Zu Lasten des Angeklagten wertet die Kammer vor allem die schweren Folgen, die die Tat für das Opfer hat. John D. hatte der jungen Frau in der Nacht auf den 9. Februar dieses Jahres immer wieder mit der Faust ins Gesicht geschlagen, bis zu 30 Schläge sollen es gewesen sein. Er brach ihr dabei den Kiefer und die Nase, inzwischen kann die 21-Jährige nicht mehr durch die Nase atmen, muss erneut operiert werden. Wahrscheinlich müssen Zähne noch gezogen werden, die der Täter ihr fast herausgeschlagen hatte. Zehn Tage war sie nach der Vergewaltigung in der Kölner Uniklinik. Drei Tage lang konnte sie nichts sehen. Auch die seelischen Folgen sind schwer: Nina H. verbrachte drei Monate in einer psychiatrischen Klinik, ist voraussichtlich noch weitere zwei Jahre ambulant in Behandlung. „Sie ist eine sehr zarte Person, war dem Täter körperlich völlig unterlegen und konnte die Wucht der Schläge nicht abwehren“, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Während der Tat hatte Nina H. Todesangst. „Sie hatte die ganze Zeit im Kopf, nicht bewusstlos werden zu dürfen“, sagt die Vorsitzende. Eine Rechtsmedizinerin bestätigte im Prozess, dass es großes Glück war, dass sie nicht ohnmächtig geworden ist – sie hätte sonst an ihrem eigenen Blut ersticken können.

Im Prozess wurde der 21-Jährigen erspart, noch einmal zu allen Details der Tat befragt zu werden, weil der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat. Das wertete die Kammer zu seinen Gunsten. Trotz eines Blutalkoholwerts von etwa 2,3 Promille ist der Angeklagte voll schuldfähig. Zu kontrolliert und gezielt war sein Vorgehen. Er hatte Nina H. freundlich angeboten, sie nach Hause zu begleiten. Sie fand den Mann im Kuhkostüm nett, hatte keine Bedenken, fühlte sich sogar sicherer, ein Stück mit ihm zu gehen, bis ihr Freund da gewesen wäre. Die beiden sind inzwischen nicht mehr zusammen.

Er war erst eine Woche in Freiheit

Ein psychiatrischer Gutachter hat dem Täter eine Persönlichkeitsstörung attestiert. John D. sei impulsiv, emotional instabil, neige zu Wutausbrüchen und habe nur seine eigene Bedürfnisbefriedigung im Blick. Regeln und Normen kann er sich nicht unterordnen: Trotz seines jungen Alters war er schon mehrfach wegen Drogen- und Gewaltdelikten im Gefängnis. Als er Nina H. begegnete, war er gerade mal eine gute Woche in Freiheit.

John D. wirkt angespannt an diesem letzten Prozesstag, seine Hände sind unter dem Tisch zu Fäusten geballt. Er stammt aus Tansania, lebt seit seinem zweiten Lebensjahr in Deutschland. Seine Mutter starb vor drei Jahren, als Jugendlicher war er in mehreren Heimen, einen stabilen Freundeskreis hat er nicht, zum Vater schon seit Jahren keinen Kontakt. Seine Zeit verbrachte er mit „Kiffen und chillen“, wie er im Prozess sagte. Einen Schulabschluss oder eine Ausbildung hat er nicht. „Er war für jegliche Hilfsangebote, sei es von Sozialarbeitern oder von Bewährungshelfern, immer unerreichbar“, sagt die Richterin. John D. schaut sie mit festem Blick an. „Sie haben es jetzt selbst in der Hand, ihr Leben in andere Bahnen zu lenken“, sagt sie zu ihm.

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