Kölner Richter urteilen Islamische Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig
Köln · Eine islamische Beschneidungsfeier in einem größeren Rahmen darf in Köln nicht am christlichen Karfreitag gefeiert werden.
14.01.2015
, 07:46 Uhr
Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und bestätigte damit ein Verbot der Stadt, die ein Fest in einem Veranstaltungssaal untersagt hatte.
Geplant waren neben Koran-Lesungen auch Gesang, Tanz und ein Festmahl - damit habe das Fest auch einen unterhaltenden Charakter, erläuterte ein Gerichtssprecher. An Karfreitag, einem der höchsten christlichen Feiertage, seien unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen gesetzlich verboten. Geklagt hatte der Vermieter des Saals, der nun binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen kann.