Entscheidung des Kölner Landgerichts Hoden-Untersuchung bei Mops „Xavier“ nicht erzwingbar

Köln · Ein Hundezüchter ist damit gescheitert, vor Gericht eine medizinische Untersuchung der Hoden eines Mopses zu erzwingen. Es ging um Zweifel an der Zuchtfähigkeit des Hundes.

 Ein Mops in Düsseldorf (Archiv)

Ein Mops in Düsseldorf (Archiv)

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, hatte der Kläger im September an einer Hundeschau in Hamm teilgenommen. Dort wurde von einem konkurrierenden Anbieter der Mops „Xavier“ gezeigt. Bei diesem konnte der Kläger nach eigenen Angaben nur einen Hoden im Hodensack erkennen und beschwerte sich daraufhin, dass das Tier nicht zuchtfähig sei. Der betreffende Verein wies den Vorwurf zurück.

Daraufhin beantragte der Züchter beim Landgericht Köln, den Verein zu einer medizinischen Untersuchung des Hundes zu zwingen und das Tier zu sperren, falls es keine normal entwickelten Hoden aufweise.

Das Landgericht lehnte das ab: „Xavier“ sei kein Fall für die Justiz, sondern müsse vereinsintern abgehandelt werden, hieß es. Schließlich gehe es hier nicht um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

(hsr/dpa)
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