Bio-Gift Rizin in Kölner Wohnung Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Tunesier

Köln/Karlsruhe · Nach dem Fund von hochgiftigem Rizin in einer Kölner Hochhaus-Wohnung hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch Haftbefehl gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber erlassen.

Köln: Feuerwehr untersucht Haus in Köln auf gefährliche Substanzen
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Foto: Claudia Hauser

Bei dem Fund in der Wohnung im Stadtteil Chorweiler handelte es sich tatsächlich um eine Rizin-haltige Substanz. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes.

Außerdem ermittele die Behörde weiter auch wegen des Anfangsverdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Hier bestehe aber kein dringender Tatverdacht. Die Bundesanwaltschaft kündigte für Donnerstag eine Presseerklärung mit weiteren Details an.

In der Wohnung des 29-jährigen Tunesiers war die Substanz am Dienstagabend sichergestellt worden. Das angesehene Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel aus dem Samen des Wunderbaums als „potenziellen biologischen Kampfstoff“ ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt.

Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ und „Express“ soll der Tatverdächtige erst im November 2016 nach Deutschland eingereist und polizeilich nicht in Erscheinung getreten sein. Staatsschutz und Ermittlungsbehörden hätten einen Hinweis auf den Mann erhalten, der dann observiert worden sei, bis es am Dienstagabend zu seiner Festnahme kam.

(eler/dpa)
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