Großeinsatz ausgelöst „Pulverschreck“ von Köln zu zwei Jahren Haft verurteilt

Köln · Der „Pulverschreck“ von Köln ist zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Mit Traubenzucker hatte der 50-Jährige im April 2018 einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr im Kölner Justizzentrum ausgelöst.

 Das Landgericht in Köln musste 2018 geräumt werden, nachdem der Angeklagte weißes Pulver mitgebracht hatte.

Das Landgericht in Köln musste 2018 geräumt werden, nachdem der Angeklagte weißes Pulver mitgebracht hatte.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Urteil wegen Vortäuschens einer Straftat fiel am späten Freitagabend, nachdem der Mann sein Recht auf das letzte Wort üppig in Anspruch genommen hatte: Nach sechs Stunden sei ihm das Wort wegen Prozessverschleppung entzogen worden. „Der Entzug des letzten Wortes ist rechtlich zulässig, wenn die Ausführungen nur noch verfahrensfremden Zwecken dienen“, sagte Landgerichtssprecher Jan Orth am Samstag auf Anfrage.

Zu einem Prozesstermin hatte der Verurteilte 2018 eine Butterbrotdose mit weißem Pulver mitgebracht. Bei einer Personenkontrolle wurde das Pulver freigesetzt und der 50-Jährige machte Andeutungen über eine mögliche Gefährlichkeit des Pulvers. Der Vorfall führte zu einem Großeinsatz am Justizzentrum, bei dem auch die „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz kam.

Später stellte sich heraus, dass es sich um Traubenzucker handelte. Laut Anklageschrift hatte der Vorfall Kosten in Höhe von 39 000 Euro verursacht. Der Leverkusener wurde außerdem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung verurteilt.

Erst in der vergangenen Woche hatte der 50-Jährige für Schlagzeilen gesorgt: Auf einem Twitter-Account war ein Video verbreitet worden, das mutmaßlich den 50-Jährigen in einer Zelle der JVA Köln mit einer Pistole und Bargeld zeigt. Bei Durchsuchungen in der Haftanstalt waren aber keine Waffen oder ähnliche Gegenstände gefunden worden, wie ein Sprecher der Landesjustizvollzugsdirektion mitgeteilt hatte.

In das Urteil wurde eine frühere Strafe von zehn Monaten Haft miteinbezogen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(top/dpa)
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