Prozess in Köln Gericht reduziert Strafe für Diebstahl aus Gerhard Richters Altpapier

Köln · Der Dieb mehrerer Entwürfe aus dem Altpapier von Künstler Gerhard Richter hat vor Gericht eine Reduzierung seiner Geldstrafe erreicht.

 Der Künstler Gerhard Richter. (Archiv)

Der Künstler Gerhard Richter. (Archiv)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Auch einem Maler von Weltrang gelingt nicht jedes Kunstwerk - Gerhard Richter ist da keine Ausnahme. Der Künstler wirft auch mal ein Bild weg und will es los werden. Deshalb darf man sich aber noch lange nicht an seiner Altpapiertonne bedienen - das hat das Landgericht Köln in einem Prozess am Dienstag nochmals klar gestellt.

Das Gericht verurteilte einen 50-Jährigen, der mehrere Entwürfe aus Richters Abfall mitgenommen hatte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro - also insgesamt 1200 Euro. Nach einer ersten Verurteilung zu 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) war der Angeklagte in Berufung gegangen. Das Gericht reduzierte die Strafe, weil es ihm vor allem ein Geständnis anrechnete, das er ablegte. „Dennoch bleibt es ein Diebstahl“, erklärte der Richter.

Der 50-Jährige schilderte in der Verhandlung, wie er 2016 erfolglos versucht hatte, Richter an dessen Haus in Köln eine Mappe mit Kunstwerken zu verkaufen. Auf dem Rückweg sei ihm dann eine umgestürzte Altpapiertonne aufgefallen. „Aus Hilfsbereitschaft“ habe er sie aufgehoben - und dabei die weggeschmissenen Entwürfe aus Richters Atelier entdeckt. „Ich war mir keiner Schuld bewusst“, sagte der 50 Jahre alte Münchner, der nach eigenen Angaben arbeitslos ist. „Hätte ich sie nicht genommen, hätte sie jemand anderes genommen“.

Richter, der nicht vor Gericht auftrat, gab später in einer Befragung an, dass es sich um misslungene Bilder gehandelt habe. Er habe sie daher in die Papiertonne geworfen und diese für die Müllabfuhr rausgestellt. „Das macht er immer selber“, berichtete der Polizist, der mit dem heute 87 Jahre alten Maler gesprochen hatte.

Juristisch ging es in dem Prozess um die Frage, ob Richters „Sachherrschaft“ nun noch bestand oder nicht - angeblich war die Tonne ja umgefallen und der Inhalt daher frei zugänglich. Da sich das Altpapier aber noch auf Richters Grundstück befand und die Entwürfe direkt neben der Mülltonne lagen, hätte man sie dem Maler eindeutig zuordnen können, erklärte das Gericht. Daher handle es sich um Diebstahl.

Der Angeklagte hatte später versucht, einen Teil der Werke zu verkaufen - aus wirtschaftlicher Not, wie er sagte. Er kontaktierte ein Auktionshaus und sprach auch beim Gerhard Richter Archiv in Dresden vor, das die Echtheit solcher Werke zertifizieren kann. Dazu kam es dann nicht mehr - die Polizei schritt ein.

(hsr/dpa)
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