„Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ Erzbistum Köln will reformiertes Arbeitsrecht übernehmen

Köln · Das Erzbistum Köln will das geänderte Arbeitsrecht der katholischen Kirche übernehmen. Die Reform stärkt unter anderem die Rechte queerer Menschen.

Das Erzbistum Köln will das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche übernehmen.

Das Erzbistum Köln will das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche übernehmen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Köln habe sich in die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aktiv miteingebracht. „Kardinal Woelki war am Beschluss des Ständigen Rates selbst beteiligt und will diesen auch umsetzen“, teilte das Erzbistum am Mittwoch mit. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hatte am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte erklärt, die Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen werde als Bereicherung anerkannt. „Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Die einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

(toc/dpa)
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