Urteil in Köln gefällt Einbrecher sitzt zwei Sunden im Schrank eines Toten

Köln · Zwei Stunden harrte ein Einbrecher Anfang Mai im Schrank in der Wohnung eines toten Mannes in Köln aus, bevor er von einer Polizistin gefunden wurde. Im Prozess vor dem Amtsgericht Köln ging es am Montag aber nicht um Mord oder Diebstahl.

Der Hintergrund: Der Senior, bei dem der 38-Jährige Gerüstbauer eingestiegen war, war laut Gericht bereits seit einiger Zeit tot. Der Angeklagte behauptete trotzdem, das nicht bemerkt zu haben. Er habe den Mann auf dem Sofa unter einer Decke liegen gesehen - und nicht überprüft, ob der Senior noch gelebt habe.

Als dann die von Nachbarn alarmierte Polizei draußen auftauchte, habe er sich im Schrank versteckt. Die Beamten fanden in der Wohnung zunächst den toten Senior, später den Einbrecher. Der rannte noch davon, sprang von einem Vordach und brach sich das Fußgelenk.

Vor Gericht musste sich der 38-Jährige - noch immer an Krücken - jetzt wegen einer juristischen Feinheit nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Unterschlagung verantworten: Laut Gesetz können nur Lebende bestohlen werden. Gestohlene Gegenstände von Toten gelten den Erben gegenüber als unterschlagen. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

(dtm/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort