Schadenersatzklage in Köln Der Förderschüler, der keiner war

Nenad Mihailovic war elf Jahre lang auf Förderschulen, weil er als geistig behindert galt. Das ist der 21-Jährige aber nicht. Vor dem Kölner Landgericht ging sein Prozess gegen das Land NRW weiter. Es ist die erste Klage dieser Art in Deutschland.

 Nenad Mihailovic am Dienstag im Kölner Justizgebäude.

Nenad Mihailovic am Dienstag im Kölner Justizgebäude.

Foto: RP Online/Claudia Hauser

Nenad Mihailovic war 14 Jahre alt, als er zum Direktor seiner Förderschule ging und sagte: „Ich will einen richtigen Abschluss machen, ich will auf eine andere Schule.“ Auf der Förderschule war er gelandet, weil ihm bei einem Intelligenztest ein IQ von 59 bescheinigt worden war. Damals konnte der Junge, der mit seiner Familie in den 1990er Jahren aus Serbien geflüchtet war, aber kaum Deutsch – und einen Dolmetscher gab es nicht bei dem Test.

Am Dienstagmittag fragt seine Anwältin Anneliese Quack im Kölner Landgericht: „Welcher Junge geht mit 14 zum Direktor und bittet um eine bessere Förderung?“ Eine Gutachterin pflichtet ihr bei: „Jemand, der einen IQ von 59 hat, tut das eher nicht.“

Der inzwischen 21 Jahre alte Nenad Mihailovic verklagt das Land NRW, es ist der zweite Tag eines Zivilprozesses, der im März 2017 begonnen hat. Mihailovic ist davon überzeugt, dass Pädagogen ihn fälschlicherweise als geistig behindert eingestuft haben – er nur deshalb elf Jahre auf Förderschulen war. Er verklagt das Land wegen Amtspflichtverletzung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 52.000 Euro. Es geht um verpasste Chancen, aber auch um Verdienstausfall. Andere haben in seinem Alter längst feste Jobs. Er jobbt im Supermarkt.

Dass sein IQ bei 94 und Nenad damit im guten Bevölkerungsdurchschnitt liegt, steht inzwischen fest. Er schaffte es erst kurz vor seinem 18. Geburtstag mit Hilfe zweier Kölner Vereine, auf ein Berufskolleg zu wechseln, wo er innerhalb von zwei Jahren einen Hauptschulabschluss gemacht hat. Mit der Note 1,6 als Klassenbester. Nun will er eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann machen.

„Das ist ziemlich hanebüchen“

Die Gutachterin Irmtraud Schnell, eine ehemalige Sonderschullehrerin und Universitäts-Professorin, wurde nun als Zeugin gehört. Die 70-Jährige wirft den Behörden und Pädagogen schwere Versäumnisse vor. „Nenad hätte spätestens beim Schulwechsel von Bayern nach Nordrhein-Westfalen erneut begutachtet werden müssen“, sagt sie. 2008 war seine Familie von Bayern nach Köln gezogen, Nenad wurde damals erneut auf eine Förderschule geschickt. „Dass das ohne Diagnose passiert ist, ist ziemlich hanebüchen“, sagt die Sachverständige. Ihrer Meinung nach wäre bei einem erneuten Intelligenztest deutlich geworden, dass Nenad nicht geistig behindert ist – und nicht speziell gefördert werden muss. Die Erziehungswissenschaftlerin macht deutlich, dass Mihailovic auf einer Förderschule gelandet ist, weil ihm in Bayern eine „momentane, leichte geistige Behinderung“ attestiert worden war – die aber nie wieder überprüft wurde. „Er hätte auf eine andere Schule gehen können“, sagt Schnell.

Seine Fehlzeiten sind keine Begründung

Für das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, ist Rechtsanwältin Simone Staab beim Prozess. Sie sagt: „Seine Lehrer haben ihn doch gekannt und offenbar eingeschätzt.“ Nach der damaligen Auffassung der Pädagogen wäre der Schüler auf einer Realschule „nicht förderlichen Einflüssen“ ausgesetzt gewesen. Außerdem habe er sehr oft im Unterricht gefehlt.

Die Gutachterin hält dagegen: „Man hätte ihn fragen müssen: Warum fehlst du so oft? Was müssen wir tun?“ Mihailovic selbst sagt, er sei irgendwann aus Protest nicht mehr in die Förderschule gegangen, habe stattdessen zu Hause Bücher gelesen. Das Schwänzen wurde ihm als Desinteresse ausgelegt. „In der Schule sagte man ihm: Solange du dich hier nicht anstrengst, müssen wir auch nicht über eine andere Schule reden“, sagt seine Anwältin.

Die Sachverständige stellt klar, dass die Fehlzeiten keine Begründung dafür waren, den „Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ anzunehmen. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Für Mihailovic war das ein guter Tag. Er sprintet nach dem Prozess aufgedreht über den Gerichtsflur und lacht.

Das Schulministerium hatte vor Prozessbeginn in einer Stellungnahme Fehler eingeräumt. Das kognitive Potenzial des Schülers sei vermutlich nicht richtig erkannt worden, hieß es. „Für seinen weiteren Lebensweg wünsche man ihm viel Erfolg“, sagt Anwältin Quack. „Die haben einem Kind die komplette Kindheit und Jugend versaut und keiner entschuldigt sich.“

Am 17. Juli will die Kammer eine Entscheidung verkünden.

(hsr)
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