„Dooring“-Unfall Gericht in Köln verurteilt Autofahrer zu voller Haftung

Köln · Ein Autofahrer ist vom Kölner Landgericht zur vollen Haftung der durch einen sogenannten „Dooring“-Unfall verursachten Schäden verurteilt worden. Der Mann hatte beim Öffnen seiner Fahrertür einen Rennradfahrer schwer verletzt.

 Beim Öffnen seiner Fahrertür hat ein Mann einen Radfahrer schwer verletzt - für den entstandenen Schaden ist er voll haftbar (Symbolbild).

Beim Öffnen seiner Fahrertür hat ein Mann einen Radfahrer schwer verletzt - für den entstandenen Schaden ist er voll haftbar (Symbolbild).

Foto: dpa/Marijan Murat

Nach einem sogenannten „Dooring“-Unfall hat das Kölner Landgericht einen Autofahrer zur vollen Haftung für die Schäden verurteilt. Der Autofahrer hatte seine Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer mit ihr kollidierte und sich schwer verletzte.

Die gegnerische Versicherung hatte eine Haftung von 75 Prozent anerkannt. Der Radfahrer habe eine Mitschuld, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe. Er hätte zudem mitbekommen können, dass der Autofahrer nach dem Einparken seine Tür habe öffnen wollen, argumentierte die Assekuranz.

Dies wollte der Rennradfahrer so nicht stehen lassen, klagte und bekam Recht: Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne nicht angenommen werden. Es habe hohes Verkehrsaufkommen geherrscht.

Der Rennradfahrer selbst gab an, schneller als Tempo 30 gefahren zu sein, was an der Unfallstelle erlaubt gewesen sei. Daraus könne ihm auch kein Vorwurf gemacht werden, befand das Gericht. Er habe „mit einer so groben Unachtsamkeit des Autofahrers“ nicht rechnen müssen.

Er sei durch den Unfall nicht nur in seinem Beruf als Unfallchirurg eingeschränkt, sondern auch in seiner Freizeit, hatte der Kläger geschildert. Ihm stünden 7500 Euro Schmerzensgeld zu, entschied das Gericht.

(toc/dpa)
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