Oberverwaltungsgericht Köln darf Flüchtlinge in Gewerbegebiet unterbringen

Münster/ Köln · Die Stadt Köln darf nach einer endgültigen Entscheidung des NRW-Oberverwaltungsgerichtes vorläufig Flüchtlinge in einem Gewerbegebiet unterbringen.

Die Richter in Münster bestätigten damit einen entsprechenden Zwischenentscheid vom November, wie das Gericht am Dienstag in Münster mitteilte.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) änderte damit die gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Zur Begründung verwies das OVG auf die am 26. November in Kraft getretene Änderung des Bundesbaugesetzes, wonach Kommunen bis Ende 2019 Flüchtlinge und Asylbewerber auch in Büro- und Geschäftsgebäuden am Ortsrand oder in Gewerbegebieten unterbringen dürfen. Die im Gesetz formulierten Voraussetzungen dafür lägen vor.

Geklagt hatten zwei Unternehmer gegen eine Baugenehmigung für Flüchtlings-Wohncontainer im Gewerbegebiet Köln-Lövenich. Die Unterkunft entspreche nicht dem generellen Charakter eines Gewerbegebietes, so ihre Begründung. Das Oberverwaltungsgericht wies darauf hin, dass seine Beschlüsse unanfechtbar seien.

(KNA)
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