Prozess in Köln Bewährungsstrafen für FC-Fans nach Nizza-Krawallen

Köln · Rund fünf Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza wurden zwei Fans des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schwerem Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Für einen wurde es am Ende eng.

Fans von Nizza, unten links, stoßen mit Fans des FC Köln, rechts, vor dem Beginn des Spiels der Europa Conference League Gruppe D zwischen OCG Nizza und dem FC Köln im Allianz Riviera Stadion in Nizza am 8. September 2022, zusammen. (Archivfoto)

Fans von Nizza, unten links, stoßen mit Fans des FC Köln, rechts, vor dem Beginn des Spiels der Europa Conference League Gruppe D zwischen OCG Nizza und dem FC Köln im Allianz Riviera Stadion in Nizza am 8. September 2022, zusammen. (Archivfoto)

Foto: AP/Daniel Cole

Am Ende ist es gerade noch so eine Bewährungsstrafe geworden für Florian W., der am 8. September 2022 vor dem Conference-League-Spiel des 1. FC Köln in Nizza an den schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern der Kölner und des OGC Nizza beteiligt war. Vor dem Kölner Amtsgericht wurde der 30-Jährige nun wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte vier Monate mehr gefordert, eine Bewährung wäre dann ausgeschlossen gewesen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts machte dem Lageristen, der der Ultra-Szene angehörte, deutlich: „Sie sind einschlägiger Bewährungsversager.“ Das Gericht rechnete ihm aber sein umfassendes Geständnis und die viermonatige Untersuchungshaft an – Florian W. verpasste in dieser Zeit die Geburt seines ersten Kindes. Er nahm in der Haft an einem Anti-Aggressionstraining teil, auch das kam ihm nun zugute. W. war in Nizza während einer laufenden Bewährung erneut straffällig geworden. Er hatte eine brennende Bengalo-Fackel in Richtung gegnerischer Fans und Stadionordner geworfen. „Ich habe in der Untersuchungshaft viel Zeit zum Nachdenken gehabt“, sagte er. „Es tut mir leid, was passiert ist.“ Dass er die Geburt seines Sohnes verpasst habe, werde er sich nie verzeihen.

Mitangeklagt war Marc P., 32 Jahre alt. Er wurde mit einem Jahr Haft auf Bewährung für schweren Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung bestraft. Der Staatsanwalt hatte für ihn eineinhalb Jahre gefordert. Marc P. hatte gestanden, in Frankreich einen Absperr-Pöller in Richtung der Ordner geworfen zu haben. Er hatte sich vor Gericht glaubhaft von der Ultra-Szene distanziert, der er allerdings etwa zehn Jahre lang angehört hatte. Auch P. hat einen kleinen Sohn, will sich nun auf Job und Familie konzentrieren, wie er sagte.

Die Partie in Nizza hatte damals wegen der Krawalle mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Die Bilanz: mehr als 40 Verletzte, darunter neun Polizisten. Ein Franzose hatte sich beim Sturz von einer Tribüne acht Rippen und die Schulter gebrochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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