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Prozess um fahrlässige Tötung in Köln Der tragische Tod eines Hilfsarbeiters

Köln · Ein Hilfsarbeiter kommt in einer Halle der Kölner Deutz AG ums Leben. Für seinen Tod musste sich nun der Chef einer Baufirma vor Gericht verantworten.

Das Kölner Justizgebäude (Symbolbild)

Das Kölner Justizgebäude (Symbolbild)

Foto: dpa, Federico Gambarini

Alex K. kann den Schrei seines Kollegen nicht vergessen. „Komm ganz schnell!“ K. (Namen geändert) war als Vorarbeiter in einer ehemaligen Montagehalle der Kölner Deutz AG im Dienst, mit einer Truppe Arbeitern. Nach dem Schrei rannte der 42-Jährige los und sah einen Kollegen unter einer Tischplatte liegen. 200 Kilogramm schwer, mit bloßen Händen nicht wegzuwuchten von dem Schwerverletzten. Die Arbeiter brauchten einen Stapler, um die Platte hochzuheben. Marek K., 42 Jahre alt, starb eine Woche später in der Klinik.

Wer ist verantwortlich für den Tod des polnischen Hilfsarbeiters? Die Staatsanwaltschaft hat den Chef einer Firma für Abbrucharbeiten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der 38-jährige Tom F. sitzt am Mittwoch auf der Anklagebank im Kölner Amtsgericht. Er knetet seine Hände und sagt: „Ich bin wahnsinnig betrübt über den Tod dieses Menschen.“

Er wurde regelrecht begraben

Es war Marek K.s erster Arbeitstag an diesem Februartag vergangenen Jahres. Er verstand nur wenig deutsch, sollte beim Rückbau der Halle kleine Arbeiten verrichten wie fegen, den Boden putzen und Müll weg schaffen. Niemand scheint auf ihn geachtet zu haben, als er sich an dem hydraulischen Arbeitstisch zu schaffen machte. Er löste einige Schrauben mit einem Imbus-Schlüssel und wurde unter der herabfallenden Platte regelrecht begraben.

„Man hat ihn auf der Baustelle allein gelassen“, sagt der Staatsanwalt. Die deutschen Arbeiter hätten ihn zu den polnischen Kollegen eines Subunternehmers geschickt, weil man sich nicht verständigen konnte. Und die polnischen Arbeiter wussten offenbar nicht, was Marek K.s Aufgabe war.

Der Angeklagte Tom F. gesteht ein, dass er am Morgen zumindest den Auftrag hätte geben müssen, den Hilfsarbeiter richtig einzuweisen. „Der hilft euch, nehmt den mit!“, soll er sinngemäß gesagt haben. Der Vorsitzende Richter sieht darin die Verantwortung des Firmenchefs: „Sie hätten klar sagen müssen: Das ist nur ein Hilfsarbeiter, der darf keine Maschinen montieren.“ Tom F. kennt den Bruder des Opfers, er habe ihm mit dem kurzfristig angebotenen Job einen Gefallen tun wollen, sagt er. Sein Verteidiger merkt an, dass der Arbeiter sich in der Halle unter keiner Aufsicht mehr befand, weil er bei den Kollegen des Subunternehmens war und schlicht niemand sagen kann, wie er auf die Idee kam, den Tisch auseinander zu schrauben.

Letztlich wertet das Gericht die Reue des Angeklagten zu seinen Gunsten. Er hat sich bislang noch nichts zu Schulden kommen lassen, seine Frau erwartet in drei Wochen das zweite Kind. Er lebt also in stabilen Verhältnissen, hat eine Firma mit 15 Angestellten.

Die Kammer verurteilt ihn schließlich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro – allerdings unter Strafvorbehalt. Das heißt, dass er die Strafe erst zahlen muss, wenn er sich innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lässt. In jedem Fall muss er 5000 Euro an ein Kinderhilfswerk spenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit 12.000 Euro eine wesentlich höhere Strafe gefordert.

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