Verkäufer nach Explosion verklagt Wie gefährlich sind Akkus von E-Zigaretten?

Köln · Millionen Deutsche sind von normalen Zigaretten auf E-Zigaretten umgestiegen. Doch es kommt immer wieder zu Unfällen, wenn die Akkus fehlerhaft sind oder nicht zum Dampfgerät passen. In Köln hat ein Mann einen Verkäufer verklagt, nachdem er mehrere Zähne bei der Explosion eines Akkus verloren hatte.

Ein Mann raucht eine elektrische Zigarette (E-Zigarette).

Ein Mann raucht eine elektrische Zigarette (E-Zigarette).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Viele Raucher nutzen die E-Zigarette als Chance, um von ihrer Tabakabhängigkeit loszukommen. Die elektronischen Dampfgeräte sollen weniger schädlich sein als Zigaretten. Beim Ziehen an der E-Zigarette entsteht kein Rauch, sondern Dampf, sie simulieren das Rauchen, ohne Tabak zu verbrennen. Wie Shishas funktionieren sie über das Verdampfen eines Liquids. Die Flüssigkeiten haben meistens auch einen Nikotin-Anteil, ähnlich wie in Nikotinkaugummis. Millionen Deutsche dampfen inzwischen statt zu rauchen – doch immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil die Akkus der E-Zigaretten explodieren.

Vor dem Kölner Amtsgericht musste sich in dieser Woche ein Verkäufer verantworten, der in einem Tabakgeschäft in der Kölner Innenstadt arbeitet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen fahrlässige Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Explosion vor. Er soll einem Kunden im Januar 2016 einen neuen Akku in dessen E-Zigarette eingebaut haben. Als der damals 19-Jährige seine Zigarette im Laden testete, explodierte sie in seiner Hand – direkt vor seinem Gesicht. Er verlor drei Zähne, drei weitere wurden durch die Detonation schwer beschädigt, die Gaumenschleimhaut vom Knochen abgelöst. Er musste mehrmals operiert werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verkäufer vor, den Verdampferkopf nicht richtig verwendet zu haben, was zu einer Überlastung des Akkus geführt haben soll – der deshalb explodierte. Am ersten Prozesstag zeichnete sich ab, dass ein Nachweis schwierig wird. Eine Sachverständige vermutete zwar einen Kurzschluss als Ursache, die Explosion zerstörte allerdings die komplette Zigarette inklusive Akku, so dass eine genaue Ursache nicht ermittelt werden konnte. Der Verkäufer hatte nach dem Unfall gesagt, der Kunde habe ein E-Zigaretten-Modell gehabt, das in Europa gar nicht verkauft werde.

In Aschaffenburg ist im Oktober 2017 ein 29-Jähriger schwer verletzt worden, als seine E-Zigarette in der Hosentasche explodierte. Er verbrannte sich den Oberschenkel und die Hand und musste in einer Spezialklinik behandelt werden.

Zwei Monate später geriet der Akku einer E-Zigarette in einer Wohnung im niederrheinischen Brüggen in Brand. Die Bewohner waren nicht zu Hause, die Feuerwehr holte zwei Hunde aus der brennenden Wohnung.

Rainer Weiskirchen vom TÜV Rheinland sagt: „Wenn man eine E-Zigarette richtig benutzt, ist sie nicht gefährlich. Kurzschlüsse entstehen, wenn das Gerät und der Akku nicht zusammenpassen oder der Akku beschädigt ist.“ Minderwertige Akkus könnten auch von vorne herein fehlerhaft sein. Weiskirchen rät, Akkus nie aus anonymen Quellen zu kaufen. „Wenn ich ein billigeres Produkt im Internet bestelle, sollte ich mich fragen: Woher kommt das Zeug?“ Kunden sollten sich an die Empfehlung der Hersteller halten, da die Produkte dann aufeinander abgestimmt seien. Bei hochwertigen E-Zigaretten könnten selbst Bedienungsfehler allenfalls zu starker Hitzeentwicklung, nicht aber zu einer Explosion führen, wie Weiskirchen sagt.

Im Kölner Fall des schwer verletzten 19-Jährigen kam das Gericht noch zu keinem Urteil. Die Amtsrichterin will das Ergebnis eines Zivilverfahrens abwarten, in dem der Mann auf Schmerzensgeld klagt. Er raucht inzwischen wieder Zigaretten. Eine E-Zigarette werde er nie wieder anfassen, wie er am Rande des Prozesses sagte.

Mediziner warnen davor, dass vor allem junge Leute durch die E-Zigarette überhaupt erst zum Rauchen verleitet werden. Die Liquids sind oft mit dem Geschmack von Obst oder Süßigkeiten versetzt, was sie wohl vor allem bei Jugendlichen beliebt macht. Gesetzliche Vorgaben, was E-Zigaretten enthalten dürfen und wie sie deklariert werden müssen, gibt es in Deutschland seit Mai 2016. Der Verkauf an Minderjährige ist hier verboten.

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