Oberlandesgericht Köln AfD-Gegendemonstranten angefahren - Gericht hebt Freispruch auf

Köln · Das Kölner Oberlandesgericht hat einen Freispruch für einen Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung, der im April 2019 einen Gegendemonstranten angefahren haben soll, wieder aufgehoben.

 Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil aufgehoben. (Symbolbild)

Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil aufgehoben. (Symbolbild)

Foto: David-Wolfgang Ebener

Der 1. Strafsenat am OLG bezweifelte, dass das Handeln des Angeklagten, wie in der vorherigen Instanz festgestellt worden war, „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen sei.

Weiter rügte die Revisionsinstanz, die den Freispruch auf Rechtsfehler überprüfte, „Beweiswürdigung“ und „rechtliche Würdigung“ des Falls durch das Landgericht als „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „schief“. Das OLG verwies das Verfahren zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht.

Der Angeklagte war zunächst im Juni 2021 vom Kölner Amtsgericht wegen Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht schuldig gesprochen worden. Er wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger verurteilt.

Im März 2022 hatte das Landgericht das Urteil in der Berufungsinstanz dann aufgehoben und den Mann freigesprochen. Hiergegen hatten die Kölner Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger Revision eingelegt. Nachdem die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der Revision beigetreten war, kam es nun zur mündlichen Verhandlung und Aufhebung des landgerichtlichen Urteils.

(kag/dpa)
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