BGH-Urteil zu Jameda Kölner Ärztin klagt erfolgreich auf Löschung aus Bewertungsportal

Karlsruhe · Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Grundrecht der Dermatologin auf informationelle Selbstbestimmung sei in dem Fall ausschlaggebend.

 Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn im Bundesgerichtshof (Archivbild von Januar).

Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn im Bundesgerichtshof (Archivbild von Januar).

Foto: dpa, sab

Die Kölnerin war in den Vorinstanzen noch unterlegen. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.

Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Jameda muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend verändern.

Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort gegen Geld für sich werben - auch auf dem Profil nicht zahlender Ärzte. Die zahlenden Mediziner sind auf ihrem Profil hingegen vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt. Das sei unfair, sagte die Medizinerin und bekam nun Recht: Ihr Profil muss komplett aus dem Verzeichnis verschwinden.

(lsa/lnw)
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