Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
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Köln Geldautomaten-Sprenger muss für fünf Jahre ins Gefängnis

Köln · Ihre Urteile verkündete die 20. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts im Prozess gegen drei Niederländer, die an der Sprengung von Geldautomaten - unter anderem in Solingen und Leverkusen 2016 und 2017 - beteiligt waren.

Die Haftstrafen reichen von fünf Jahren für den 39-jährigen Hauptangeklagten bis zu zwei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten für die beiden anderen jungen Männer.

Dabei wurden von vier Fällen, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vorbrachte, letztlich nur zwei für eine Verurteilung berücksichtigt. Die beiden Überfälle in Solingen und Leverkusen wurden im Verlaufe des Prozesses "vorläufig eingestellt". Damit wollte das Gericht das Verfahren abkürzen, nachdem die Verteidiger zusätzliche Beweisanträge gestellt hatten. Ein Zeuge wurde aus den Niederlanden geladen, doch der hatte sich krank gemeldet.

Auch so reichten die Beweise den Richtern aus, um gerade bei dem 39-Jährigen eine höhere Strafe zu begründen. Dabei wurden dem Angeklagten vor allem DNA-Spuren an einer Sturmmaske zum Verhängnis. Die hatte er nach einer Flucht nach einer missratenen Sprengung in Willich-Schiefbahn verloren; mit dem Fluchtfahrzeug verunglückten die Täter und entkamen zu Fuß. Dabei entledigten sie sich auch ihrer schwarzen Regenkleidung, die die Polizei ebenfalls fand.

Der jüngere Angeklagte, dessen Haftbefehl nach seiner Festnahme in Spanien außer Vollzug gesetzt wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Haftbefehl wurde wieder in Kraft gesetzt. Der Jüngste der Drei erhält eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er wurde bei einem geplanten Überfall im westfälischen Löhne von den Polizisten überwältigt, zwei andere Täter konnten entkommen.

Die fünf Jahre für den Hauptangeklagten kommen zustande, weil bei ihm auch Planungsunterlagen für die Sprengung von weiteren Geldautomaten gefunden wurden. Auch in der Untersuchungshaft kam er an ein Mobiltelefon. Zudem stand er während der Ausführung einer Tat unter einer Bewährungsstrafe wegen Diebstahls. Bei ihm sah das Gericht die Herbeiführung einer Explosion und Diebstahl als erwiesen an. Über den Verbleib des erbeuteten Geldes - allein aus den Automaten in Solingen und Leverkusen verschwand fast eine halbe Million Euro - gab es keine Erkenntnisse.

(RP)
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